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Brandenburg: Neues Denkmalgesetz mit leerem Denkmalfonds

Kabinett will heute über umstrittene Novelle entscheiden

Kabinett will heute über umstrittene Novelle entscheiden Von Thorsten Mertzner Potsdam. Brandenburg ist seit Jahren Schlusslicht bei der Denkmalförderung in Ostdeutschland, während tausende historische Herren- und Bauernhäuser, Dorfkirchen und Zeugnisse märkischer Industriekultur verfallen. Konservatoren, Denkmaleigner, und Bauherren hoffen deshalb auf die Neufassung des Landesdenkmalschutzgesetzes, das heute vom Kabinett verabschiedet werden soll. Zwar soll mit der von Kulturministerin Johanna Wanka (CDU) jetzt vorgelegten Novelle zum 1. Januar 2005 der lange geforderte „Denkmalfonds“ gebildet werden, um von „unzumutbaren Belastungen“ durch Denkmalauflagen betroffenen Eigentümern und Bauherren zu helfen. Doch der Gesetzentwurf, der den PNN vorliegt, enthält keine Aussage, wie dieser Denkmalfonds finanziert werden soll. Vor allem wegen der ungeklärten Finanz-Lösung gibt es nach wie vor Widerstände anderer Ressorts, wollten Regierungskreise am Montag nicht einmal ausschließen, dass Wanka mit der umstrittenen und mehrfach vertagten Novelle scheitern könnte. Es ist eins der letzten großen Gesetzesvorhaben der Großen Koalition. Das Ministerium selbst hingegen ging am Montag fest von einer Verabschiedung aus. Tatsächlich heißt es im Paragraphen 26 des Gesetzes lapidar, dass der Denkmalfonds „nach Maßgabe des Haushaltes“ errichtet werden soll. Doch, so wird in der Begründung vom Wanka-Ministerium eingeräumt: Angesichts der „sehr angespannten Lage des Landeshaushaltes und der nur schwer abschätzbaren öffentlichen Haushalte kann die Entscheidung über die Ausstattung des Gesetzes nicht mit diesem Fonds abschließend geregelt werden.“ Die Entscheidung sei vielmehr dem „Haushaltsgesetzgeber“ vorbehalten, also dem Landtag. Innerhalb der Landesregierung hatte Wanka in den letzten Jahren versucht, Gelder des Innenministeriums (aus dem Kommunaletat), des Bauministeriums (aus der Städtebauförderung) oder sogar Mittel aus dem Wirtschaftsministerium für den Denkmalfonds zu reservieren. Da dies nicht gelang, empfahl Staatskanzleichef Rainer Speer dem Vernehmen nach zuletzt, den strittigen Passus ganz zu streichen. Doch ohne Fonds, so das Dilemma, bezweifeln Fachleute wie auch Landtagsabgeordnete den Sinn einer Gesetzes-Neufassung überhaupt. Wanka hatte hingegen in den letzten Wochen betont, dass die Denkmalnovelle unabhängig vom Tauziehen um den Fonds spürbare Erleichterungen für Investoren und Bauherren bringen werden, da deren Interessen stärker als bisher berücksichtigt würden. Tatsächlich wird erstmals die „Zumutbarkeit“ für Denkmaleigner definiert: Eine wirtschaftliche Belastung sei dann unzumutbar, „soweit die Kosten der Erhaltung und Bewirtschaftung dauerhaft nicht durch die Erträge oder den Gebrauchswert des Denkmals aufgewogen werden.“ Wenn dies der Fall ist, heißt es klipp und klar, „ist ein angemessener Ausgleich“ zu gewähren – was sogar einklagbar wäre. Vor allem der CDU war der Denkmalschutz als „Investitionshemmnis“ ein Dorn im Auge. Künftig sollen die Denkmalbehörden nur noch einen Monat Zeit haben (bisher drei), um im Zuge von Genehmigungsverfahren ihre Stellungnahmen abzugeben. Allerdings gibt es auch hier Widerstände – von Kommunen und der Architektenkammer, die sich gegen eine „Entmachtung“ der örtlichen Denkmalbehörden wehren. Denn künftig soll die Landesdenkmalliste nicht mehr von den Kommunen, sondern vom Landesdenkmalamt mit Sitz in Wünsdorf geführt werden. Gegen die beabsichtigte Denkmal-Eintragung konnten Eigentümer bislang Widerspruch einlegen. Künftig erfahren sie es, wenn das Denkmal eingetragen ist.

Thorsten Mertzner

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