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Brandenburg: Naturschutz in Brandenburg auf „unterstem Niveau“

Umweltverbände reagieren mit scharfer Kritik auf Pläne der Landesregierung, dass Naturschutzgesetz zu ändern

Umweltverbände reagieren mit scharfer Kritik auf Pläne der Landesregierung, dass Naturschutzgesetz zu ändern Von Thorsten Metzner Potsdam. Brandenburgs Umweltverbände laufen Sturm gegen die Pläne der Regierungskoalition, das Brandenburger Naturschutzgesetz zu entschärfen. Auf einer Anhörung im Landtag ließen sie am Mittwoch kein gutes Haar am Gesetzentwurf von Agrar- und Umweltminister Wolfgang Birthler (SPD), der Ende Februar vom Parlament verabschiedet werden soll. „Der Geist des Gesetzes: Investoren sollen es leichter haben, ohne Rücksicht auf Verluste in der Natur“, sagte Tom Kirschey vom Brandenburger Naturschutzbund. Wohin eine solch einseitige Politik führe, könne man schon jetzt an den landschaftsstörenden Windparks sehen. Es sei bedauerlich, so Kirchey, dass Brandenburg Bundesrecht nur auf „unterstem Niveau“ umsetze. „Vor zehn Jahren hatte Brandenburg den Spitzenplatz im Naturschutz der Bundesrepublik. Mit der Novelle übernimmt es die rote Laterne“, sagte Burkhard Voß vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND). Man müsse sich Sorgen machen, was vom Tafelsilber der Einheit, wie Wolfgang Schäuble einmal die märkischen Naturschätze nannte, übrig bleibe. Tatsächlich galt Brandenburgs Naturschutzpolitik einst als ambitioniert, als „Aushängeschild“ für das Land. Das bisherige Gesetz, das noch die Handschrift des früheren Umweltministers und heutigen Ministerpräsidenten Matthias Platzeck (SPD) trägt, ist eins der strengsten der Bundesrepublik. Damals wurde ein Drittel der Landesfläche unter Natur- oder Landschaftsschutz gestellt. Besonders der CDU ist jedoch die „investitionshemmende Umweltbürokratie“ ein Dorn im Auge. „Kein großes Wirtschaftsprojekt ist am Naturschutz gescheitert“, widersprach Kirchey. Und Karsten Sommer von der Grünen Liga verwies darauf, dass unter den rund 14 000 Verfahren vor Verwaltungsgerichten im Vorjahr „nicht einmal ein dutzend“ Naturschutz-Streitfälle seien. Eine Hauptkritik der Umweltfachleute an der Novelle: Die Kompetenzen der ehrenamtlichen Naturschutzbeiräte sollen beschnitten werden. Sie müssen zwar auch künftig bei Bauvorhaben von Behörden angehört werden, können aber kein Veto mehr einlegen. Selbst in Bayern hätten Naturschutzbeiräte mehr Kompetenzen, kritisierte Kirchey. Mit dem Wegfall des Einspruchsrechts brüskiere Brandenburg viele ehrenamtliche Fachleute, auf deren Rat die Behörden gern zurückgegriffen hätten, sagte Gerhard Casperson, langjähriger Vorsitzender des Naturschutzbeirates in Potsdam-Mittelmark. Seine Prognose: Bisherige Mitglieder würden angesichts dieses Affronts „keine Veranlassung mehr sehen, ihre Zeit und ihr Fachwissen kostenlos ausnutzen zu lassen.“ Ursprünglich waren noch schärfere Einschnitte geplant, die die Union jedoch bei der SPD nicht durchsetzen konnte. So gehen auch künftig die Klagerechte von Umweltverbänden über das Bundesniveau hinaus: Sie gelten in Brandenburg nicht nur für Naturschutzgebiete, sondern auch für Landschaftsschutzgebiete – und damit fast für ein Drittel des Landes. Das ist nur eine der Klauseln, die auf Kritik der anderen Seite stoßen. Denn den Kommunal- und Wirtschaftsverbänden oder auch den Waldbesitzern, den Fischern und dem Bauernverband geht die Naturschutznovelle noch immer zu weit: Schließlich sei Brandenburgs Kulturlandschaft „kein Urwald, sondern Ergebnis harter Arbeit.“ Gängelungen, unzumutbare Einschränkungen durch den Naturschutz seien im Land gängige Praxis, kritisierte der Waldbesitzerverband. „Naturschutz sei ein „Standortnachteil für Brandenburg“ geworden. Die Kritik beider Lager zeige, kommentierte Agrar- und Umweltminister Birthler am Ende: „Die Novelle ist ein ausgewogener Kompromiss.“

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