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Brandenburg: Namensschild für Polizisten umstritten Innenausschuss debattiert über Gesetzentwurf

Potsdam - Die Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartke hat den Gesetzentwurf der brandenburgischen CDU zur Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten begrüßt. Sie sehe darin nur Vorteile, sagte Hartke am Donnerstag in einer Fachanhörung.

Potsdam - Die Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartke hat den Gesetzentwurf der brandenburgischen CDU zur Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten begrüßt. Sie sehe darin nur Vorteile, sagte Hartke am Donnerstag in einer Fachanhörung. Der Rechtsstaat solle „ein offenes Gesicht“ haben. Die Gewerkschaft der Polizei lehnt den Vorstoß dagegen strikt ab. Landesvorsitzender Andreas Schuster erklärte, eine solche Pflicht sei ein Eingriff in die persönliche Freiheit und könne zu Missbrauch führen. Ein öffentliches Interesse liege nicht vor. Vielmehr stelle eine Kennzeichnungspflicht die Polizei unter Generalverdacht. Auch der Bund der Kriminalbeamten Brandenburgs lehnte das Vorhaben ab. Es bestehe die Gefahr, dass „die Person des Beamten einem unkontrollierbaren dritten Personenkreis bekannt wird“.

Dem widersprach der Berliner Polizeipräsident Dieter Glietsch. Es handle sich um emotionale Vorbehalte, die sich nicht auf Tatsachen stützten. Eine höhere Gefährdung der Polizisten oder ihrer Angehörigen durch die Kennzeichnung seien niemals belegt worden. Angriffe gegen Polizisten würden „nicht gegen individuelle Personen“ geführt, sondern gegen den Polizisten als solchen.

Berlin hat zu Jahresbeginn als erstes Bundesland per Dienstanweisung die individuelle Kennzeichnung für seine Polizisten verpflichtend eingeführt – gegen den Widerstand von Gewerkschaften, Hauptpersonalrat und Hauptstadt-CDU. Jedem Mitarbeiter wird jeweils ein Schild mit dem Familiennamen sowie einer fünfstelligen Dienstnummer zur Verfügung gestellt. Die Einführung soll innerhalb des ersten Halbjahres angeschlossen sein.

Die Kosten für die Beschaffung der Namens- und Dienstnummernschilder belaufen sich nach Angaben der Polizei auf 235 000 Euro. Die Einführung einer taktischen Rückenkennzeichnung für die Einsatzanzüge der Einsatzeinheiten, die eine individuelle Zuordnung ermöglicht, wird mit etwa 80 000 Euro zu Buche schlagen.

Die Einführung der Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ist Bestandteil der rot-roten Koalitionsvereinbarung in Brandenburg. Per Gesetz – wie von der CDU vorgesehen – wird dies derzeit aber in Deutschland nirgends geregelt.

Der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Sven Petke, forderte die Koalition auf, den Gesetzentwurf noch im Frühjahr 2011 zu verabschieden. Zu einer Uniform gehöre der Name des Beamten. Das sei auch Ausdruck dafür, dass sich Bürger und Polizei „auf Augenhöhe“ befinden. dapd

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