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Brandenburg: Mit Messer und Gabel – Diebin nicht schuldfähig

Berlin - Nach einem Diebstahl in einem Warenhaus ist eine psychisch kranke Frau gestern vom Landgericht Berlin wegen Schuldunfähigkeit vom Tatvorwurf freigesprochen worden. Die vom Gericht angeordnete Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik wurde unter Auflagen zur Bewährung ausgesetzt.

Berlin - Nach einem Diebstahl in einem Warenhaus ist eine psychisch kranke Frau gestern vom Landgericht Berlin wegen Schuldunfähigkeit vom Tatvorwurf freigesprochen worden. Die vom Gericht angeordnete Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik wurde unter Auflagen zur Bewährung ausgesetzt. Die Frau muss in einer betreuten Wohngemeinschaft leben und ihre psychiatrische Behandlung fortsetzen. Die 39-Jährige war im November 2002 mit zwei Messern und einer Fleischergabel ausgerüstet in ein Warenhaus gegangen und hatte Kleidung im Wert von 200 Euro gestohlen. Nach einer Fehlgeburt 1991 war die Psychose bei der zweifachen Mutter ausgebrochen. Nach jahrelanger Behandlung hatte sich ihr Zustand stabilisiert, so dass sie auf Anraten ihres Arztes die Tabletten absetzte. Überraschend schnell sei daraufhin die Erkrankung wieder ausgebrochen, stellte der Gutachter fest.ddp

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