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07.11.2023, Baden-Württemberg, Heilbronn: Ein Angeklagter (r) wird vor Beginn seiner Verhandlung in den Gerichtssaal im Landgericht Heilbronn geführt. Zwei Angeklagte sollen einen Bauunternehmer aus seiner Wohnung heraus in ein Auto gezerrt und nach Brandenburg verschleppt haben, um Lösegeld in fünfstelliger Höhe zu erpressen. Foto: Bernd Weißbrod/dpa - ACHTUNG: Tätowierung des Angeklagen gepixelt. Angeklagter muss auf Anweisung des Richters und des Anwalts unkenntlich gemacht werden. +++ dpa-Bildfunk +++

© dpa/Bernd Weißbrod

Mann nach Brandenburg entführt und misshandelt: 29-Jähriger muss mehr als sieben Jahre ins Gefängnis

Um Lösegeld zu erpressen, wurde ein Bauunternehmer in den Havelland-Kreis verschleppt. Dort wurde das Entführungsopfer brutal gequält. Die Täter standen seit November vor Gericht.

Nach der Entführung eines Manns aus dem baden-württembergischen Schwäbisch Hall nach Brandenburg und der brutalen Misshandlung des zum Tatzeitpunkt 46-Jährigen hat das Landgericht Heilbronn zwei Männer zu Haftstrafen verurteilt. Der 29-jährige Hauptangeklagte erhielt laut einem Gerichtssprecher am späten Dienstag eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren. Zudem wurde seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Ein 27-jähriger Mitangeklagter wurde zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Beide sind seit ihrer Festnahme in Untersuchungshaft.

Den Männern wurde unter anderem erpresserischer Menschenraub vorgeworfen. Laut Anklage verschleppten sie ihr Opfer unter Anwendung von Gewalt am 21. März vergangenen Jahres mit einem Auto von Schwäbisch Hall in die Wohnung des Hauptangeklagten im brandenburgischen Schönwalde-Glien im Landkreis Havelland.

Dort sollen sie dem Bauunternehmer, der ihnen Geld schuldete, mit einer Softairpistole mehrmals in die Beine geschossen und ihn mit einer elektrischen Bohrmaschine traktiert haben. Tags darauf soll der Hauptangeklagte bei der Lebensgefährtin des Opfers angerufen und 26.600 Euro Lösegeld gefordert haben.

Als der Hauptangeklagte dem Opfer zweimal mit scharfer Munition in einen Oberschenkel schoss, konnte die Polizei einschreiten. Der Mann erlitt Hämatome und Schwellungen, Schädigungen des Hör- und Sehvermögens sowie „diverse Verwundungen durch Bohrschraubereinstiche und Patronendurchschüsse“.

Wegen Beihilfe wurde ein dritter Angeklagter verurteilt. Der 32-Jährige erhielt in dem seit Anfang November laufenden Prozess nach Gerichtsangaben am Dienstag eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Ihm wurde vorgeworfen, Botengänge erledigt und einen Arzt konsultiert zu haben. (AFP)

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