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Brandenburg: JVA-Neuruppin: Ermittlungen eingestellt Verdacht wegen unterlassener Hilfeleistung

und Körperverletzung nicht bestätigt

und Körperverletzung nicht bestätigt Neuruppin - Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat die Ermittlungen gegen zwei Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Neuruppin-Wulkow wegen unterlassener Hilfeleistung eingestellt. Es habe sich weder dieser Verdacht noch der der Körperverletzung bestätigt, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit. Allerdings hat einer der Beamten nach Erkenntnissen der Ermittler einem Gefangenen Schläge angedroht. Daher werde wegen Nötigung beim Amtsgericht Neuruppin die Verhängung einer Geldstrafe beantragt. Der 46 Jahre alte Beamte hatte nach früheren Angaben eingeräumt, einen Schlagstock mitgeführt und hervorgeholt zu haben. Misshandlungen bestritt er aber. Gegen den Bediensteten war wegen Körperverletzung ermittelt worden, gegen beide Beamte wegen unterlassener Hilfeleistung. Anlass war eine Anzeige des Untersuchungsgefangenen. Im Laufe der Ermittlungen stellte sich laut Staatsanwaltschaft heraus, dass es sich bei dem Häftling um einen hypochondrisch veranlagten Mann handelt. Er habe nahezu jede Nacht über andere körperliche Beschwerden geklagt, ohne dass ein Arzt eine Erkrankung feststellen konnte. Auch bei einem fünftägigen Klinikaufenthalt im Juni habe sich keine Erkrankung bestätigt. Den Ermittlungen zufolge versuchten die JVA-Bediensteten in der Nacht des 21. Juni, den Gefangenen zu beruhigen. Da er jedoch auf seinen offenbar erneut simulierten Beschwerden bestanden habe, drohte einer der Beamten mit dem Schlagstock. Dafür, dass es zu einer körperlichen Misshandlung kam, hätten sich keine Beweise ergeben. Auch ein Gefangener in einer Nachbarzelle habe lediglich die Drohung des Bediensteten bestätigt. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Untersuchungshäftling wegen falscher Verdächtigung wird gesondert geprüft. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt derzeit gegen mehrere Mitarbeiter der JVA Brandenburg. Dabei geht es auch um Vorwürfe der unterlassenen Hilfeleistung und der Misshandlung. dpa

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