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Brandenburg: Freie Tage: Klage von Lehrern abgewiesen

Berlin - Die Klagen von 21 Berliner Lehrern gegen die Senatsverwaltung für Bildung wegen der Zwangsverpflichtung zu zwei weiteren freien Tagen wurde vom Berliner Verwaltungsgericht abgewiesen. Als Ausgleich für die seit 2003 geltende Erhöhung der Pflichtstunden wurden den Lehrern zwei zusätzliche freie Tage zugesagt.

Berlin - Die Klagen von 21 Berliner Lehrern gegen die Senatsverwaltung für Bildung wegen der Zwangsverpflichtung zu zwei weiteren freien Tagen wurde vom Berliner Verwaltungsgericht abgewiesen. Als Ausgleich für die seit 2003 geltende Erhöhung der Pflichtstunden wurden den Lehrern zwei zusätzliche freie Tage zugesagt. Im Vorjahr konnten die Lehrer diese freien Tage selbst wählen. Für dieses Jahr wurden die freien Tage vom Senat auf den 19. und 20. Mai festgelegt. Das Problem: Zu dieser Zeit findet in Berlin das deutsche Turn- und Sportfest statt – die Schulgebäude können nicht genutzt werden. Ursprünglich waren diese Tage Ferientage für die Schüler. Doch Ferien für Schüler heißt nicht Ferien für Lehrer: Sie sollen sich in der Zeit auf den Lehrstoff vorbereiten oder Arbeiten korrigieren. Der Senat hatte den Lehrern für die beiden freien Tage eine Anwesenheitspflicht auferlegt, um ohne Verlust an Unterrichtszeit die zwei Tage gewähren zu können. Zwei Mal wurde dazu die Ferienordnung geändert. Die Vorschrift sei nicht auslegbar, sagte Richter Johann Weber. Das Thema sei ein politisches und könne nicht auf juristischer Bühne verhandelt werden.F.Alber

F.Alber

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