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Brandenburg: Erst Steuern, dann Autozulassung

Potsdam - Wer in Brandenburg ein Kraftfahrzeug zulassen will, muss dem Finanzamt künftig eine Einzugsermächtigung für die Steuern erteilen. Zulassungen werden zudem nur noch erteilt, wenn es keine Kfz-Steuerschulden gibt.

Potsdam - Wer in Brandenburg ein Kraftfahrzeug zulassen will, muss dem Finanzamt künftig eine Einzugsermächtigung für die Steuern erteilen. Zulassungen werden zudem nur noch erteilt, wenn es keine Kfz-Steuerschulden gibt. Einer entsprechenden Verordnung stimmte das Kabinett gestern in Potsdam zu, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Mario Faßbender. Die Verordnung hatte Finanzminister Rainer Speer (SPD) vorgelegt. Er verwies auf hohe Rückstände der Fahrzeughalter und einen großen Aufwand zum Eintreiben der Steuern. Die Verordnung soll am 1. April in Kraft treten. ddp

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