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Unter Druck - aber vom Ministerpräsidenten gestützt: Wirtschaftsminsiter Ralf Christoffers.

© dpa

Skandal um Human Biosciences: Eklat im Landtag

Im Streit um die Fördermittelaffäre schickt Regierungschef Woidke in der Sondersitzung des Landtags seinen Staatskanzleichef vor und sorgt für einen Eklat. Derweil weist die Staatsanwaltschaft Aussagen der Förderbank ILB zurück.

Potsdam - In Brandenburg wird weiter über Ursachen und Konsequenzen aus der Betrugs-Affäre um die Pleitefirma Human Biosciences (HBS) gestritten, bei der das Land mehr als sechs Millionen Euro verlor. In einer Sondersitzung des Landtages scheiterte die Opposition aus CDU, FDP und Grünen am Montag mit dem Antrag auf Entlassung von Wirtschaftsminister Ralf Christoffers (Linke). Er soll auf eine im September 2012 trotz Hinweisen auf Betrug, Unseriosität und fehlende Bonität erfolgte 3,2-Millionen-Euro-Zahlung durch die Förderbank ILB an die HBS hingewirkt haben. Regierungschef Dietmar Woidke (SPD) äußerte sich nicht zur Förderpleite.

Die Abgeordneten von Grünen, FDP und Teile der CDU  verließen deshalb während der Sitzung aus Protest den Plenarsaal. Der Grund: Die Landesregierung sorgte aus Sicht der Opposition für einen Eklat, weil nicht Ministerpräsident Woidke, sondern Staatskanzleichef Albrecht Gerber zur Fördermittel-Affäre Stellung nahm. Zudem hatte sich Woidke erst nach allen anderen Rednern geäußert und dabei nue auf die Erfolge von Rot-Rot verwiesen - aber in seiner einminütigen Rede kein Wort zur Sache gesagt, nämlich zur Förderaffäre.

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Wie berichtet hatte die ILB bei der Auszahlung entgegen einer Auflage aus dem Förderbescheid auf eine Bankbestätigung zur gesicherten Gesamtfinanzierung und zur Bonität der Investoren verzichtet. Das bestätigte die ILB am Montag. Das Abweichen verteidigte die Förderbank als „rechtlich korrekt“: „Da die Finanzierungsstruktur in diesem Vorhaben die Einbindung von Finanzinvestoren, jedoch keine Kredite von deutschen oder europäischen Banken vorsah, konnte es eine klassische Bestätigung einer Hausbank gemäß Zuwendungsbescheid geben.“ In solchen Fällen seien ersatzweise Bestätigungen von Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern gängige Praxis, so auch im Fall HBS. Nach PNN-Recherchen ist es aber in solchen Fällen üblich, den Förderbescheid zu verändern, was aber nicht geschah. Nach Dokumenten aus der Förderakte hatten die von HBS beauftragten Wirtschaftsprüfer auch keine Aussagen zur Bonität gemacht.

Widersprüche gibt es zwischen den Erklärungen von ILB und Staatsanwaltschaft. ILB-Vorstand Tillmann Stenger hatte im Landtag erklärt, dass sich die Bank vor Freigabe der Fördertranche im September 2012 bei der bereits im April 2012 wegen Betrugshinweisen eingeschalteten Staatsanwaltschaft rückversicherte.

Dem widersprach die Staatsanwaltschaft Potsdam am Montag und ließ sich von der ILB sogar bestätigen, dass „keine Mitteilung der Staatsanwaltschaft Potsdam für die Gewährung der weiteren Zuwendung im September 2012 ursächlich war“. Die ILB habe keine Mitteilung gemacht, dass Erkenntnisse aus den Ermittlungen ausschlaggebend für eine Auszahlung sein könnten. Den Vorwurf zögerlicher Ermittlungen wies die Behörde zurück.

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