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Arbeitsrecht: Drogenfabrikant darf kein Polizist bleiben

Kann ein Polizist auch Drogen herstellen? Nein, entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg und entschied, dass ein Berliner Drogenfabrikant zurecht aus dem Polizeidienst entlassen wurde.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am Montag die fristgerechte Kündigung des Wachpolizisten bestätigt, wie das Gericht mitteilte. Der Polizeiangestellte hatte dem Gericht zufolge außerhalb seiner Dienstzeiten die Partydroge „liquid ecstasy“ in größerer Menge hergestellt. Das Land hatte das Arbeitsverhältnis gekündigt, nachdem gegen den Polizisten Anklage wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erhoben worden war. Dagegen hatte der Mann, der inzwischen zu elf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde, geklagt. dapd

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