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Brandenburg: Datenschützer lässt BVG-Überwachung durchfallen

Videokontrollen auf U-Bahnlinien 2, 6 und 8 geplant / Dix lehnt Konzept wegen rechtlicher Mängel ab

Berlin - Erst stritten sie sich. Dann einigten sich die BVG und Berlins Datenschutzbeauftragter Alexander Dix, auf drei U-Bahnlinien eine 24-Stunden-Aufzeichnung von Videoaufnahmen zu erproben, um die Sicherheit der Fahrgäste zu erhöhen. Das war vor einem halben Jahr. Die BVG hat nun ein elfseitiges Datenschutzkonzept dafür erarbeitet. Doch dem erteilt Dix jetzt eine harsche Abfuhr. Widersprüchlich, mangelhaft und ohne System sei die Vorlage der Verkehrsbetriebe, schrieb Dix vergangene Woche in einem Brief an BVG-Vorstand Thomas Necker, der dem Tagesspiegel vorliegt. Der Hauptvorwurf des vom Parlament gewählten Datenschützers: Die BVG habe bei ihrem Konzept das Datenschutzgesetz ignoriert.

Dix befürchtet, dass die Videoaufnahmen zum Missbrauch einladen, wenn man ihre Verwendung nicht streng reglementiert. In England seien Mitschnitte aus Überwachungskameras im Privatfernsehen gezeigt worden. Auch könnten Aufnahmen von Fahrgästen, die nur für die Kriminalitätsbekämpfung gespeichert werden, später für andere staatliche Zwecke benutzt werden, ohne dass die Betroffenen davon erführen. Deswegen stellt Dix hohe Anforderungen – die das BVG- Vorhaben aus seiner Sicht nicht erfüllt.

Das Konzept der Verkehrsbetriebe sieht vor, dass Videoaufzeichnungen ein Jahr lang testweise auf den U-Bahnlinien 2, 6 und 8 länger als bisher gespeichert werden, um nach Straftaten leichter auf die Spur der Täter zu kommen und Kriminelle abzuschrecken. Die Aufnahmen sollen auf Computern in den U-Bahnhöfen gespeichert werden. Kommt es zu einem Vorfall, dürfen die verschlüsselten Videobilder nur durch sieben ausgewählte Mitarbeiter der BVG-Sicherheitsabteilung ausgewertet werden. Der Datenschützer kritisiert, dass die BVG zur Verschlüsselung der Daten widersprüchliche Angaben mache. Auch sei die vorgeschlagene Technik zum Schutz der Daten veraltet. Unerwähnt bleibe zudem, wie die Übergabe von Daten an die Polizei geregelt ist. Dix“ Bilanz: Von einem Datenschutzkonzept könne bei dem Papier keine Rede sein.

Welche Folgen der neue Konflikt zwischen BVG und Datenschützer für den ab März geplanten U-Bahn-Modellversuch hat, ist bislang nicht abzusehen. Formal hat der Datenschutzbeauftragte nur eine Beratungsfunktion. Allerdings muss die BVG sich an die Gesetze halten. Sollten die Verkehrsbetriebe gegen den Rat des Datenschützers handeln, riskieren sie juristische Auseinandersetzungen.

Auf der politischen Bühne wird der Streit am heutigen Dienstag erneut zum Thema: Der Datenschutzausschuss im Abgeordnetenhaus beschäftigt sich damit.

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