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Brandenburg: Baaske will „Demokratie- Check“

Potsdam - Im Kampf gegen Rechtsextremismus macht der brandenburgische SPD-Landtagsfraktionschef Günter Baaske erneut Druck, um im Land Brandenburg einen „Demokratie-Check“ für Kandidaten bei Bürgermeister- und Landratswahlen einzuführen. Das geht aus einem dieser Zeitung vorliegenden Brief Baaskes an Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) hervor.

Potsdam - Im Kampf gegen Rechtsextremismus macht der brandenburgische SPD-Landtagsfraktionschef Günter Baaske erneut Druck, um im Land Brandenburg einen „Demokratie-Check“ für Kandidaten bei Bürgermeister- und Landratswahlen einzuführen. Das geht aus einem dieser Zeitung vorliegenden Brief Baaskes an Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) hervor. „Es würde mich freuen, wenn wir uns im Januar über die Möglichkeiten für eine Brandenburger Regelung austauschen können“, schreibt Baaske an Schönbohm mit Blick auf „zahlreiche Direktwahlen“ von hauptamtlichen Bürgermeistern und auch Landräten, die im Herbst 2009 und im Frühjahr 2010 anstünden.

Bislang stand Schönbohm – anders als Verfassungsschutzchefin Winfriede Schreiber – dem von Baaske schon früher einmal angeregten „Demokratie-Check“ auf die Verfassungstreue von Kommunalkandidaten in Brandenburg skeptisch, ablehnend gegenüber, weil er juristische Bedenken hatte und „Gesinnungstests“ befürchtete. Doch verweist Baaske nun auf entsprechende Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern – unter CDU-Innenminister Lorenz Gaffier – und dem CDU-regierten Thüringen. Beide Bundesländer hätten in ihrer Gesetzgebung bei den Wählbarkeitsvoraussetzungen für Landräte und Bürgermeister eine solche Demokratieklausel verankert. „Zum Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt“, heißt es zum Beispiel im Thüringer Kommunalwahlgesetz – und etwas anders formuliert in Mecklenburg-Vorpommern.

Baaske erinnert daran, dass Schönbohm in der damaligen Debatte zugesichert hatte, die gerichtlichen Entscheidungen in Mecklenburg-Vorpommern abzuwarten: Dort hatte sich ein NPD-Kandidat gegen die Nichtzulassung zur Landratswahl gewehrt. Inzwischen habe das Verwaltungsgericht Greifswald mit Urteil vom 2. Dezember 2008, so Baaske, die Klage des Rechtsextremisten abgewiesen, die Regelungen des Landesbeamten- und des Kommunalwahlgesetzes bestätigt. Und Mecklenburg-Vorpommern will seine Regeln noch verschärfen. Nach einem aktuellen Gesetzentwurf der Schweriner Landesregierung vom Oktober 2008 soll der kommunale Wahlausschuss künftig bei Zweifeln an der Verfassungstreue von Kandidaten zudem Informationen beim Verfassungsschutz einholen können. Zudem soll die Vorabprüfung von Kandidaten, die bisher auf Grundlage eines Rundschreibens des Innenministeriums erfolgte, gesetzlich normiert werden. Wie das Schönbohm-Ministerium auf den neuen Baaske-Vorstoß reagiert, ist bislang offen. Thorsten Metzner

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