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Brandenburg: 5000 Euro Strafe für Sprayer? Kommunen sollen mehr Kompetenzen erhalten

Potsdam - Nach Plänen des brandenburgischen Innenministeriums sollen Graffiti-Sprayer künftig mit drastischen Strafen zur Rechenschaft gezogen werden. Nach einem Gesetzentwurf des Innenressorts sollen die Ordnungsämter der Kommunen Geldbußen von bis zu 5000 Euro verhängen können.

Potsdam - Nach Plänen des brandenburgischen Innenministeriums sollen Graffiti-Sprayer künftig mit drastischen Strafen zur Rechenschaft gezogen werden. Nach einem Gesetzentwurf des Innenressorts sollen die Ordnungsämter der Kommunen Geldbußen von bis zu 5000 Euro verhängen können. Der Gesetzentwurf soll nach Informationen der PNN in den nächsten Wochen von Koalitionsfraktionen im Landtag beraten und noch vor der Sommerpause ins Plenum eingebracht werden. Beschlossen werden könnte das so genannte „Brandenburgische Graffitigesetz“ dann im Herbst. Noch offen ist, ob es vom Ministerium oder den Fraktionen von SPD und CDU eingebracht wird. Mit dem Gesetz sollen die Ordnungsämter der Kommunen neue Kompetenzen erhalten. Bisher seien ihnen bei Sprayern weitgehend die Hände gebunden gewesen, da das Beschmieren von Häuserwänden nicht formal als Ordnungswidrigkeit eingestuft gewesen sei, hieß es. Jetzt könnten die Mitarbeiter von Ordnungsämtern direkt Strafen aussprechen. Der CDU-Innenpolitiker Sven Petke sagte gegenüber PNN: „Da die Täter meist Jugendliche sind, folgt der Gesetzentwurf auch den Forderungen von Rechtsexperten, wonach die Strafe besonders bei Jugendlichen unmittelbar nach der Tat erfolgen soll.“ Dies sei mit der Einstufung als Ordnungswidrigkeit gegeben. Mit der geplanten Regelung könnten auch die Sprayer bestraft werden, die nach Bundesrecht bisher straffrei blieben, so Petke. Jährlich würden hunderte Sprayer im Land gestellt. Hochburgen seien Brandenburg/Havel und Potsdam. Brandenburg und die meisten anderen Bundesländer hatten im Bundestag vor zwei Jahren den Bundestag aufgefordert, ein ähnliches Gesetz zu beschließen. Doch „auch eine erneute Befassung des Bundestages am 1. Juli 2004 hat jedoch nicht zu einer inhaltlichen Beschlussfassung geführt“, heißt es in der Begründung für das Brandenburgische Graffitigesetz. Daher sehe sich Brandenburg nun gezwungen, eine eigene Regelung zu treffen. Peter Tiede

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