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Flugzeug-Abschuss: Zypries lehnt Schäuble-Vorstoß ab

Justizministerin Zypries hat den Plänen von Innenminister Schäuble, im Falle einer Entführung von Passagierflugzeugen durch Terroristen einen "Quasi-Verteidigungsfall" auszurufen, eine klare Absage erteilt. Schäubles Vorhaben sei verfassungswidrig, so Zypries.

Berlin - Im Streit um ein Gesetz zum Abschuss von Passagierflugzeugen im Terrorfall ist noch keine Lösung in Sicht. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) lehnte die Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) dazu ab. Ein mit Terrorgefahr begründeter Abschuss eines Flugzeugs mit unbeteiligten Dritten an Bord sei verfassungswidrig und verstoße gegen die Menschenrechte, sagte sie. Die SPD lehne eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes daher ab. Schäuble verwies auf die Notwendigkeit, eine Regelung zu finden. Jeder, der seinen Vorschlag ablehne, müsse eine Alternative nennen. Schäuble hob hervor: "Ich habe bisher keine Alternative gehört."

Zypries verwies darauf, dass der Versuch, einen entsprechenden Tatbestand eindeutig zu formulieren, aus Sicht ihrer Partei "nicht geglückt" sei. So sei es schwierig zu beurteilen, in welchen Fällen die "Grundlage des Gemeinwesens" in Gefahr sei. Schäuble will mit der Einführung eines zusätzlichen "Quasi-Verteidigungsfalls" das Luftsicherheitsgesetz, das vom Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden war, verfassungsgemäß machen. Der neue Verfassungsartikel 87 a Absatz 2 soll deshalb lauten: "Außer zur Verteidigung sowie zur unmittelbaren Abwehr eines sonstigen Angriffs auf die Grundlagen des Gemeinwesens dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt".

Das Bundesverfassungsgericht hatte eine vorherige Gesetzesregelung gekippt, weil es die Tötung von unbeteiligten Passagieren auch im Terrorfall für nicht zulässig hielt. Zypries sagte nun, gegen den Plan, den Abschuss unbemannter oder nur mit Terroristen besetzter Flugzeuge durch eine Grundgesetzänderung zu ermöglichen, bestehe in der SPD "kein relevanter Widerstand". Eine Umformulierung von Artikel 35 des Grundgesetzes solle es der Polizei ermöglichen, in solchen Fällen die Bundeswehr um Amtshilfe zu bitten.

Schäuble rechnet nicht mit Zwei-Drittel-Mehrheit

Schäuble verwies bei einem Besuch des Anti-Terror-Zentrums in Berlin-Treptow darauf hin, dass nach den Einwänden des Bundesverfassungsgerichts eine Lösung erarbeitet worden sei, wie es fachlich machbar wäre. "Ob man es politisch will, ist eine andere Frage", fügte er hinzu. Doch hob er die Notwendigkeit einer Regelung hervor. Entscheidungen wie der Abschuss einer Maschine könnten nicht einem Offizier überlassen werden: "Entweder man darf es nicht, oder die Verfassungsgrundlage muss geändert werden." Die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit sei sicherlich "nicht einfach herbeizuführen", räumte er ein. Er wollte aber nicht ausschließen, dass sie noch in dieser Legislaturperiode zustande komme.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), die das Zentrum gemeinsam mit Schäuble besuchte, wollte sich nicht klar festlegen. Sie verwies lediglich auf die Koalitionsvereinbarung zur Regelung der Frage. Es werde auf politischer Ebene diskutiert, auch bei der Kabinettsklausur in Berlin, sagte sie. Merkel machte aber deutlich, dass sie eine Lösung wolle, bei der "etwas herauskommt". (tso/AFP)

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