zum Hauptinhalt
Der neue Genesenenstatus war offenbar auch ein Streitpunkt zwischen Karl Lauterbach (SPD) und Lothar Wieler.

© dpa/Kay Nietfeld

Oberverwaltungsgericht revidiert vorheriges Urteil: Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate ist doch rechtens

Noch im Februar hatte das Berliner Verwaltungsgericht die Kürzung für rechtswidrig erklärt. Die nächsthöhere Instanz widerspricht ihm nun.

Das Berliner Oberverwaltungsgericht hat Eilanträge gegen die Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate rückwirkend abgewiesen. Dies teilte es in einer Pressemitteilung am Dienstag mit.

Damit wird die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts wieder zurückgenommen, das die Status-Verkürzung in einem Urteil Mitte Februar für rechtswidrig erklärt hatte.

Das Robert-Koch-Institut hatte im Januar den Genesenenstatus auf der Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse über die Immunisierung nach einer Omikron-Infektion auf drei Monate verkürzt und damit viel Ärger auf sich gezogen.

Auch zwischen Institutsleiter Lothar Wieler und Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vermuteten viele Beobachter Dissens aufgrund der Entscheidung.

Unmut hatte auch ausgelöst, dass die Änderung zunächst weitgehend unbemerkt geblieben war. RKI-Chef Lothar Wieler war infolge der umstrittenen Verkürzung heftig angegangen worden, unter anderem von der FDP. 

[Wenn Sie alle aktuellen Entwicklungen zur Coronavirus-Pandemie live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Zwei Betroffene hatten vor Gericht gegen die Entscheidung geklagt und Recht bekommen. Sie konnten sich daraufhin wieder auf die alte Dauer des Genesenenstatus von sechs Monaten berufen – und benötigten damit vorerst keine zusätzliche Impfung, um die 2G-Regel zu erfüllen. Diese verwehrt Ungeimpften in vielen Bundesländern den Zugang etwa zu Restaurants oder Fitnessstudios.

Verwaltungsgericht sei nicht zuständig, sagt Oberverwaltungsgericht

Das Verwaltungsgericht hatte im Februar seine Ablehnung des neuen Genesenenstatus nicht auf die RKI-Entscheidung selbst bezogen, sondern nur auf die formalen Feinheiten dieses Vorganges.

Die Festlegung des Genesenenstatus könne nicht allein dem RKI übertragen werden, so das Verwaltungsgericht damals. Damit würden die Grenzen der gesetzlichen Ermächtigung überschritten. Ob die Entscheidung inhaltlich richtig sei, habe es nicht prüfen müssen, so das Gericht.

[Lesen Sie auch: Interne Absprachen? Personalpolitik? Karl Lauterbach, auf der Suche nach seiner Rolle als Minister (T+)]

Das Oberverwaltungsgericht steht juristisch eine Stufe über dem Verwaltungsgericht und hat sich nach "Beschwerden der Bundesrepublik Deutschland" noch einmal mit den Beschlüssen vom Februar beschäftigt.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Das Ergebnis bezieht sich erneut auf die formalen Zuständigkeiten: Das Verwaltungsgericht habe den Eilanträgen der Genesenen gegen die Verkürzung nicht stattgeben dürfen.

"Die Rechtmäßigkeit der Verordnungsänderung könne nur mittelbar in Verfahren gegen diejenigen Behörden" geprüft werden, "die für den Vollzug" des Infektionsschutzes zuständig seien, heißt es in der Mitteilung. Im Klartext: Die Antragsteller müssten ihre Klagen gegen ihre jeweiligen Gesundheitsämter richten.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts kann selbst nicht mehr revidiert werden, erklärte es. "Die Beschlüsse sind unanfechtbar."

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false