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Vor allem in der Ampelkoalition wurde zuletzt diskutiert, etwa Details zur Wahl und Amtszeit von Verfassungsrichtern nicht nur in einem Gesetz, sondern im Grundgesetz festzuschreiben.

© dpa/Uli Deck

Sorge vor radikalen Parteien: Merz fordert von Buschmann Gesetz zum Schutz des Verfassungsgerichts

Der Unionsfraktionschef zeigt sich nun offen, Regeln zur Wahl und Amtszeit von Richtern in Karlsruhe im Grundgesetz festzuschreiben. Der Bundesjustizminister sei am Zug, so Merz.

Die Sorge vor dem wachsenden Einfluss extremer Parteien wie der AfD in Deutschland treibt die Politik um, dabei geht es auch um die Rolle des höchsten deutschen Gerichts in Karlsruhe. CDU-Chef Friedrich Merz hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) aufgefordert, einen Vorschlag zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor Extremisten zu machen.

„Wir sind offen, darüber zu sprechen, einen Kern bewährter Strukturen des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz zu verankern“, sagte Merz den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die Union nehme die Bedenken und Diskussionen der vergangenen Wochen ernst. Jetzt sei Buschmann gefragt, einen Gesetzentwurf vorzulegen.

Vor allem in der Ampelkoalition wurde zuletzt diskutiert, etwa Details zur Wahl und Amtszeit von Verfassungsrichtern nicht nur in einem Gesetz, sondern im Grundgesetz festzuschreiben. So könnte verhindert werden, dass Richter nach einem Regierungswechsel relativ einfach aus dem Amt entfernt werden könnten.

Die Ampel hat gerade gezeigt, dass sie eine Wahlrechtsreform mit einfacher Mehrheit durchbringen kann, das vor allem kleineren und regionalen Parteien sehr schaden kann.

Friedrich Merz, CDU-Chef und Unionsfraktionsvorsitzender

Für Änderungen des Grundgesetzes ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat und im Bundestag nötig – ohne die Union ginge es also nicht.

„Das hat zu einer ganz erheblichen Irritation bei der AfD beigetragen“

Bundeskanzler Olaf Scholz hatte sich in der Debatte über mögliche Verfassungsänderungen zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts zurückhaltend geäußert. Zum einen sei es gut, wenn man solche Debatten führe, die aber überparteilich sein müssten, sagte er am vergangenen Montag in Berlin. Denn für Verfassungsänderungen sei eine Zweidrittelmehrheit nötig, jeder parteipolitische Ansatz verbiete sich.

„Zum anderen bin ich ein bisschen zurückhaltend, weil ich fest davon überzeugt bin, dass wir auch nicht das Narrativ der Rechten und Rechtsextreme bedienen sollten, dass sie schon auf der Siegerstraße gehen“, sagte Scholz.

Durch die Demonstrationen gegen Rechtsextremismus gebe es eine erhebliche Bewegung in der Bevölkerung. „Das hat tatsächlich zu einer ganz erheblichen Irritation bei der AfD beigetragen, weil sie das Gefühl, dass sie gewissermaßen immer stärker werden, verloren haben“, betonte der SPD-Politiker.

Damit sich dieser Trend verstetige, müsse man sich von der Diskussion auf „Nebenschauplätzen“ verabschieden. Es dürfe auch keine „soziologisierende Betrachtung“ geben, die rechtfertige, dass Personen Rechtsextreme wählen. Zugleich müssten „die realen Herausforderungen und die realen Probleme unserer Gesellschaft“ gelöst werden, sagte Scholz, ohne Themen zu nennen.

Merz will bei Scheitern der Ampel Neuwahl am 22. Septemberwahl

Merz forderte im Gespräch mit den Funke-Zeitungen zugleich Gespräche über die Frage, wie das Wahlrecht für den Bundestag im Grundgesetz besser zu schützen sei. „Die Ampel hat gerade gezeigt, dass sie eine Wahlrechtsreform mit einfacher Mehrheit durchbringen kann, das vor allem kleineren und regionalen Parteien sehr schaden kann“, kritisierte der Unionsfraktionschef.

Für den Fall eines vorzeitigen Endes der Ampelkoalition brachte Merz den 22. September als möglichen Termin für Neuwahlen ins Gespräch.

„Die Sommerferien wären dann überall vorbei, und mit der Landtagswahl in Brandenburg ist der Tag bereits ein Wahlsonntag“, sagte der CDU-Chef. (lem)

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