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Politik: Serbien schränkt die Bürgerrechte weiter ein

Vor Ende des Ausnahmezustands verschärft Parlament das Strafgesetz

Belgrad. Die amtierende serbische Präsidentin Natasa Micic hat am Dienstag den nach der Ermordung von Ministerpräsident Zoran Djindjic verhängten Ausnahmezustand aufgehoben. Das hatte die Regierung vorgeschlagen. Micic hatte den Notstand unmittelbar nach dem Djindjic-Attentat am 12. März ausgerufen und damit zahlreiche Bürgerrechte eingeschränkt. Auf diese Weise wollte die Regierung der Polizei die Suche nach den Djindjic-Mördern erleichtern. Neben einem Demonstrationsverbot und einer Medienzensur sahen die Notstandsregelungen mehr Befugnisse für die Polizei vor.

In der Bevölkerung hatte der Ausnahmezustand breite Unterstützung gefunden. Auch aus den westlichen Hauptstädten wurde er zunächst unterstützt. Aber in den vergangenen Wochen wuchs das Unbehagen angesichts der Massenverhaftungen und wegen der restriktiven Informationspolitik der Regierung. Die Chefredakteure der wichtigsten serbischen Medien wurden regelmäßig zu Briefings eingeladen, bei denen ihnen der umstrittene Kommunikationschef Vladimir Popovic zuletzt täglich die Leitlinie für die Berichterstattung ausgab. So berichteten die Belgrader Medien in großem Gleichklang über die Verhaftungen, ohne die von Polizei und Regierungsmitgliedern vorgelegten Fakten überprüfen zu können.

In den Belgrader Gefängnissen sitzen mittlerweile mehr als 2000 Verdächtige in Haft. Wie die Bedingungen in den Haftanstalten sind, und ob darin gefoltert wird, wurde während des Ausnahmezustandes nicht bekannt. Die internationale Menschenrechtsorganisation „Human Rights Watch“ mahnte die serbische Regierung wiederholt, die Isolationshaft von Verdächtigen zu beenden und unabhängige Beobachter, Anwälte und Familienangehörige in die Strafanstalten zu lassen.

Das serbische Parlament hatte in den vergangenen Wochen einer Verschärfung der Strafgesetze zugestimmt. So kann die Polizei nun Verdächtige sogar für 60 Tage in Haft nehmen, ohne dass ihnen ein Anwalt gewährt werden muss. Diese Regelung soll zunächst für drei Monate gelten und dann überprüft werden. Das Parlament verabschiedete am Dienstag auch ein neues Informationsgesetz, das den Medien neue Verpflichtungen auferlegt.

Gemma Pörzgen

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