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Politik: Rostocker Krawalle von 1992 wurden juristisch abgeschlossen

Mehr als sieben Jahre nach den ausländerfeindlichen Krawallen von Rostock im August 1992 haben die Gerichte einen Schlussstrich unter die Vorfälle gezogen. Das Hauptverfahren gegen den Polizei-Einsatzleiter wegen fahrlässiger Brandstiftung durch unterlassene Hilfe wird nicht mehr eröffnet, wie ein Sprecher des Oberlandesgerichts der Hansestadt mitteilte.

Mehr als sieben Jahre nach den ausländerfeindlichen Krawallen von Rostock im August 1992 haben die Gerichte einen Schlussstrich unter die Vorfälle gezogen. Das Hauptverfahren gegen den Polizei-Einsatzleiter wegen fahrlässiger Brandstiftung durch unterlassene Hilfe wird nicht mehr eröffnet, wie ein Sprecher des Oberlandesgerichts der Hansestadt mitteilte. Das OLG bestätigte damit die Ablehnung des Hauptverfahrens durch das Landgericht. Schon zuvor waren Klagen gegen den im Zusammenhang mit den Ausschreitungen abgesetzten seinerzeitigen Innenminister Mecklenburg-Vorpommerns, Lothar Kupfer, und den damaligen Rostocker Polizeichef, Siegfried Kordus, vom Landgericht abgewiesen worden. Ein Untersuchungsausschuss des Schweriner Landtags hatte der Polizeiführung, dem Rostocker Senat und dem Schweriner Innenministerium schwere Versäumnisse nachgewiesen.

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