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Hintergrund: Rauchverbote in europäischen Ländern

In vielen EU-Staaten gibt es bereits Rauchverbote in öffentlichen Einrichtungen oder Gaststätten, aber mit unterschiedlichem Ausmaß. Eine Auflistung.

Berlin - In Deutschland wird derzeit über ein gesetzliches Rauchverbot in öffentlichen Räumen diskutiert. Für Gaststätten gilt ein Stufenplan zur freiwilligen Schaffung von Nichtraucherplätzen. In vielen anderen EU-Staaten gibt es nach Angaben der Bundesregierung bereits Verbote in öffentlichen Einrichtungen oder Gaststätten, aber mit unterschiedlichem Ausmaß. Zum Teil sind abgetrennte Raucherräume mit Ventilation möglich. Wir listen die Regelungen auf.

RAUCHVERBOT IM ÖFFENTLICHEN BEREICH:

- Belgien (an allen Arbeitsplätzen), Dänemark, England, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland (öffentliche Plätze und Einrichtungen), Italien (an allen Arbeitsplätzen), Litauen, Luxemburg, Malta (alle geschlossenen öffentlichen und privaten Räume), Niederlande (an allen Arbeitsplätzen), Österreich (öffentliche Plätze, Gesundheits-, und Regierungseinrichtungen, Arbeitsplätze in geschlossenen Räumen), Portugal, Schottland, Schweden (an allen Arbeitsplätzen), Slowakei, Slowenien, Spanien (an allen Arbeitsplätzen in geschlossenen Räumen, in Freizeitanlagen mit Zuschauern wie Kinos), Ungarn, Zypern (in öffentlichen Räumen).

- Beschränkte Rauchverbote: Lettland, Polen und Tschechien.

RAUCHVERBOT IN GASTSTÄTTEN:

- England (von 2007 an), Estland (von 2007 an), Irland, Italien, Lettland, Malta, Schottland, Spanien (Raucherzonen in größeren Restaurants), Zypern (Nichtraucherraum bei mehr als einem Gastraum).

- Beschränkte Rauchverbote: Belgien (weitere Rauchverbote von 2007 an), Finnland, Frankreich, Griechenland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn.

- Freiwillige Vereinbarung: Niederlande, Österreich, Portugal.

- Kein Rauchverbot: Dänemark, Luxemburg. (tso/dpa)

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