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Christian Drosten, Virologe, kommt im März in Begleitung zum Amtsgericht Waren.

© dpa/Bernd Wüstneck

Nächste Instanz: Prozess gegen Beleidiger Drostens geht vor dem Landgericht weiter

Der Virologe Christian Drosten ist im Sommer 2022 auf einem Campingplatz angefeindet worden. Ein Paar wurde deshalb verwarnt. Haupttäter und Staatsanwaltschaft gehen nun in die nächste Instanz.

Der Fall um das wegen verbaler Anfeindung gegen den Virologen Christian Drosten verwarnte Camper-Paar wird in die nächste Instanz gehen. Das teilte eine Sprecherin des Amtsgerichts Waren mit. Zuvor hatte der „Nordkurier“ berichtet.

Das Gericht hatte dem Paar erst am Donnerstag eine sogenannte Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen. Das bedeutet, dass das Gericht zwar die Schuld des Angeklagten feststellt und eine Geldstrafe ausspricht. Diese wird aber vorbehalten, es ist also eine Art Bewährung. Nun legten sowohl Staatsanwaltschaft als auch der 49 Jahre alte Haupttäter Rechtsmittel ein.

Vermutlich will die Staatsanwaltschaft so eine höhere Strafe erreichen, die sie bereits in ihren Plädoyers verlangt hatte. Der 49-jährige Berliner Haupttäter hofft in einem Berufungsprozess wohl auf einen Freispruch.

Vor den Augen des Vierjährigen

Drosten hatte im Juni 2022 mit seiner Familie eine Nacht auf einem Campingplatz an der Mecklenburgischen Seenplatte verbracht. Er hatte im Verfahren geschildert, er sei mit seinem vierjährigen Sohn vom Zähneputzen auf dem Rückweg zum Zelt gewesen. Dann habe sich ihnen der 49-Jährige mit einer Bierflasche in der Hand in den Weg gestellt und ihn lautstark beschimpft.

Am Folgetag sei es auch mit dessen Frau und erneut mit ihrem Mann zur Auseinandersetzung gekommen. Drosten hatte sich nach eigener Aussage bedroht und beleidigt gefühlt und schließlich die Polizei gerufen.

Der 49-Jährige wurde wegen öffentlich begangener Verleumdung verurteilt, unter anderem, weil er Drosten lauthals als Verbrecher beschimpft haben soll. Zudem wurde er belangt, weil er nach Überzeugung des Gerichts unerlaubt Fotos von Drosten gemacht und online weitergeschickt habe.

Die Frau wurde wegen Beleidigung verurteilt, sie hatte eigenen Angaben zufolge etwa „Verpiss dich“ zu Drosten gesagt. Gegen eine weitere, ursprünglich Angeklagte war das Verfahren bereits zuvor wegen Geringfügigkeit eingestellt worden.

Einen Antrag des Verteidigers der 51-jährigen Frau, auch noch Microsoft-Gründer Bill Gates als Zeugen für die „Verquickung von Drosten, dessen Institut und der Stiftung von Bill Gates“ anzuhören, hatte der Richter abgelehnt.

Für sie sei Drosten auch heute noch „ein Verbrecher“, hatte die 51-Jährige, die in der Coronazeit in einer Berliner Kita arbeitete, am letzten Prozesstag im Gericht gesagt, berichtet der „Nordkurier“.

Ich würde mich freuen, wenn Sie Ihren Medienkonsum überprüfen

Christian Drosten während des Prozesses zu einer der Angeklagten wegen deren verschwörungsideologischer Aussagen

Drosten hatte während des Prozesses immer wieder betont, dass ihn die allgemeine Desinformation sehr besorge. „Sie sind schlecht informiert“, „Sie zitieren falsch“, warf er den Anwälten wiederholt vor. Die Entschuldigung der jüngsten Angeklagten während des Prozesses nahm er an.

„Ich würde mich freuen, wenn Sie Ihren Medienkonsum überprüfen“, fügte er im Hinblick auf die verschwörungsideologischen Aussagen hinzu, die die Frau damals auf dem Campingplatz äußerte.

Das Gericht hatte für die 51-Jährige und den 49-Jährigen aus Berlin, die Dauercamper auf dem Zeltplatz waren, Geldstrafen von 375 Euro beziehungsweise 1200 Euro festgelegt. Diese wurden auf ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt.

Der Richter hatte seine Entscheidung damit begründet, dass auch ein öffentlich bekannter Mensch, wie der seinerzeit vor allem als Corona-Experte bekannte Drosten, das Recht habe, während seines Urlaubs in Ruhe gelassen zu werden. Weiter hatte er betont, dass es bei dem Verfahren nicht um die Corona-Politik, sondern um Anstand und Respekt gehe. In nächster Instanz entscheidet das Landgericht Neubrandenburg. (Tsp/dpa)

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