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Bei Protesten gegen das Urteil im Prozess gegen Lina E. in Leipzig stehen Polizisten in roten Qualm, nachdem linke Demonstranten Pyrotechnik gezündet und geworfen hatten.

© dpa/SPM-Gruppe

Nach Verurteilung der Linksextremistin Lina E.: Bundesweite Fahndung nach ihrem Leipziger Lebensgefährten

Im Juni wurde die Leipziger Linksextremistin Lina E. verurteilt. Doch die Suche nach ihrem Lebensgefährten Johann G. geht weiter. Er gilt als Kopf der Bande.

Seit Monaten wird der Lebensgefährte der verurteilten Leipziger Linksextremistin Lina E. bereits mit Haftbefehl gesucht. Nun fahnden der Generalbundesanwalt und das Landeskriminalamt (LKA) Sachsen bundesweit öffentlich nach dem 30-Jährigen, der als Kopf der Bande um die Studentin E. gilt. Der Fahndungsaufruf kann auf der Homepage des Bundeskriminalamts eingesehen werden.

Für Hinweise zu dessen Aufenthaltsort, Kontakt mit ihm oder auf Bild- und Videomaterial von ihm sind bis zu 10 000 Euro Belohnung ausgesetzt, wie ein LKA-Sprecher in Dresden am Montag sagte. Er sei dringend der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und der Beteiligung an mehreren Gewaltübergriffen verdächtig, bei denen Menschen teilweise erheblich verletzt wurden.

Der Haftbefehl gegen G., der spätestens seit Sommer 2020 untergetaucht ist, datiert vom 26. März 2021. Die Ermittler sind sich nach Angaben des LKA-Sprechers „ziemlich sicher“, dass er an Attacken auf mutmaßliche Anhänger der rechtsextremen Szene in Ungarns Hauptstadt Budapest im Februar beteiligt war. In dem Fall werde wegen eines Anfangsverdachts gegen ihn ermittelt. Seitdem ist G. wieder von der Bildfläche verschwunden.

Die Studentin Lina E. war Anfang Juni vom Oberlandesgericht Dresden zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Die Richter hatten die aus Kassel stammende 28-Jährige wegen mehrerer Angriffe auf Rechtsextreme und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung für schuldig befunden.

An der Vorbereitung und teils auch Ausführung soll auch G. beteiligt gewesen sein. Lina E. ist unter Auflagen auf freiem Fuß, nach zweieinhalb Jahren Untersuchungshaft. Ihre drei Mitangeklagte erhielten Strafen zwischen zwei Jahren und fünf Monaten sowie drei Jahren und drei Monaten. Verbüßt wird erst nach Rechtskraft der Verurteilung. (dpa)

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