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RAF: Köhler trifft Klar nicht

Das Bundespräsidialamt hat einen Bericht der "Bild"-Zeitung zurückgewiesen. Demnach sollte Horst Köhler den früheren RAF-Terroristen Christian Klar im Gefängnis treffen, bevor er über dessen Gnadengesuch entscheidet.

Berlin - Dies seien "Spekulationen ohne konkreten Hintergrund", sagte Köhlers Sprecher Martin Kothé. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf "Kreise des Präsidialamtes" gemeldet, Köhler wolle bei dem Besuch auch die Bereitschaft des ehemaligen RAF-Mitglieds zur Reue ausloten. Klar hatte sein Gnadengesuch bereits 2003 an den damaligen Bundespräsidenten Johannes Rau gerichtet, der es laut "Bild" aber "ruhend stellte".

Das Bundespräsidialamt stellt nach eigenen Angaben derzeit alle Akten zusammen, auf deren Grundlage Köhler entscheiden will. Laut "Bild" will Köhler auch mit einer Reihe von Opfer-Angehörigen sprechen. Entsprechende Termine habe er schon vereinbart. Mit Blick darauf forderte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Köhler auf, auch mit Hinterbliebenen von ermordeten Polizeibeamten zu sprechen. Er sei überzeugt, dass durch solche Gespräche die Überlegungen des Bundespräsidenten "bereichert werden", erklärte der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg.

Christian Klar war wie die RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt unter anderem wegen der Morde an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer zu fünfmal lebenslänglich plus 15 Jahren Haft verurteilt worden. Für Mohnhaupt beantragte die Bundesanwaltschaft inzwischen die Strafaussetzung zur Bewährung, weil sie nach 24 Jahren ihre Mindeststrafzeit verbüßt hat. Klar bekam eine Mindestverbüßungsdauer von 26 Jahren und kommt für eine bedingte Freilassung auf dieser Grundlage frühestens im November 2008 in Frage. Begnadigt ihn Köhler, könnte der ehemalige Terrorist früher freikommen. (tso/AFP)

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