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CDU-Chef Friedrich Merz hat einen heftigen Streit über Asylbewerber ausgelöst.

© dpa/Kay Nietfeld

Update

„Hetze gegen geflüchtete Menschen“: Nach Zahnarzt-Aussagen – Anzeige gegen Merz wegen Volksverhetzung

Die Linken-Politikerin Weber will nach den Äußerungen des CDU-Chefs die Aufhebung seiner Immunität beantragen. Derweil äußert sich auch Kanzler Scholz zur Debatte.

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Friedrich Merz sieht sich in der Debatte um seine Aussagen zur medizinischen Versorgung von abgelehnten Asylbewerbern möglicherweise mit juristischen Konsequenzen konfrontiert. Die Linken-Politikerin Daphne Weber, Mitglied des Geschäftsführenden Parteivorstandes, hat bei der Staatsanwaltschaft Arnsberg Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen den CDU-Parteichef Friedrich Merz gestellt. Dies berichtet das ZDF.

In der Anzeige heißt es demnach zu Merz: „Seine Hetze gegen geflüchtete Menschen dient in erster Linie einem Wahlkampfmanöver. Er schürt Hass gegen eine Personengruppe und gefährdet damit den öffentlichen Frieden.“

In der Anzeige heißt es dem Bericht zufolge weiter: „Er bedient sich dabei bei Narrativen der extremen Rechten, dass ausreisepflichtige Asylbewerber nicht ausreisen würden, weil sie die deutschen Gesetze ignorierten und dass der deutsche Sozialstaat dieses Verhalten mit Alimentationen noch bediene, dass dieser Personenkreis bevorzugte medizinische Versorgung bekomme und diese ausnutze.“

Friedrich Merz hat, seitdem er CDU-Vorsitzender ist, viele rote Haltelinien des demokratischen Diskurses überschritten. Seine letzte Hass-Attacke gegen Geflüchtete hat das Fass zum Überlaufen gebracht.

Daphne Weber, Mitglied des Geschäftsführenden Parteivorstandes der Linken

Weber will nun die Aufhebung Friedrich Merz’ Immunität beantragen, wie sie dem Sender sagte. Auf die Frage, was sie sich von ihrer Anzeige erhoffe, sagt Weber: „Friedrich Merz hat, seitdem er CDU-Vorsitzender ist, viele rote Haltelinien des demokratischen Diskurses überschritten. Seine letzte Hass-Attacke gegen Geflüchtete hat das Fass zum Überlaufen gebracht.“

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Merz hatte die Bundesregierung mit einem drastischen Vergleich zur Eindämmung der irregulären Migration aufgefordert. „Die werden doch wahnsinnig, die Leute, wenn die sehen, dass 300.000 Asylbewerber abgelehnt sind, nicht ausreisen, die vollen Leistungen bekommen, die volle Heilfürsorge bekommen“, sagte Merz im „Welt-Talk“.„Die sitzen beim Arzt und lassen sich die Zähne neu machen, und die deutschen Bürger nebendran kriegen keine Termine.“ 

Kanzler Scholz rügt CDU-Chef öffentlich

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat Merz für dessen Äußerungen offen gerügt. „Was Herr Merz vorgetragen hat, entspricht nicht der rechtlichen Lage in Deutschland. Ich finde, dass man besser auf seine Worte aufpassen sollte“, sagte der Kanzler in einem am Freitag veröffentlichten Interview mit dem SWR.

Scholz setzte sich dafür ein, dass Migranten abgeschoben werden müssten, wenn sie keinen Anspruch auf Schutz hätten. „Wir müssen sehr klare, präzise Politik machen, damit wir unsere Gesetze auch durchsetzen können. Aber das muss einen nicht dazu verführen, mit seinen Worten ungeschickt zu sein“, betonte Scholz in Richtung des CDU-Chefs.

Scholz zeigte sich zudem offen für die Forderung der FDP, Asylbewerbern Gutscheine anstelle von Bargeld zu geben. Die Regierung habe dafür die gesetzlichen Möglichkeiten geschaffen, sodass die Bundesländer dies ausprobieren könnten. Das hätten sie aber nicht getan, weil sie es offenbar als zu bürokratisch einstuften. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte dagegen vor einer Woche gesagt, dass Bayern bereits Sachleistungen anbiete.

Bürger erstatteten Strafanzeige

Neben Daphne Weber haben auch zwei Bürger Strafanzeigen gegen Merz erstattet. Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtete, haben die Anzeigen nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) wenig Aussicht auf Erfolg. „Es fehlt am böswillig verächtlich machen und einem Angriff auf die Menschenwürde“, erklärte Stefan Conen vom DAV.

Merz würde lediglich die Verdächtigung äußern, dass Einheimische durch Asylbewerber länger auf Termine warten müssten, sagte Conen. Dass den Schutzsuchenden Leistungen gesetzlich zustehen würden, impliziere Merz ebenfalls nur. Dies sei schwierig, sagte Conen. Für den Tatbestand der Volksverhetzung würden die Aussagen nicht ausreichen. „So dämlich und falsch“ die Aussage auch sein möge.

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Zuvor hatte es Berichte über zwei entsprechende Strafanzeigen gegen Merz gegeben. So schrieb der Volt-Politiker Sahak Ibrahimkhil auf X: „Ich habe soeben Friedrich Merz über die Internetwache der Polizei angezeigt.“

Robert Fietzke, Lehrbeauftragter der Hochschule Magdeburg-Stendal, schrieb ebenfalls dort: „Ich habe Friedrich Merz gerade wegen Volksverhetzung, Paragraf 130 StGB (Strafgesetzbuch) angezeigt.“ In seinen Augen stachele Merz mit politischer Intention zum Hass gegen bestimmte Menschengruppen auf und gefährde damit den sozialen Frieden.

SPD und Grüne hatten Merz für seine Äußerungen Populismus vorgeworfen. Aus seiner Partei gibt es Unterstützung. CSU-Europapolitiker Manfred Weber verteidigte den CDU-Chef: „Friedrich Merz spricht das an, was Menschen auf der Straße sprechen.“

Und auch Merz’ parteiinterner Rivale Hendrik Wüst (CDU) will nichts Falsches an der Aussage erkennen: „Diese Überlastung sehen wir an vielen Stellen in Kommunen auch in den sozialen Sicherungssystemen. Ich glaube, das ist, worauf Friedrich Merz hinweisen wollte. So habe ich ihn verstanden.“ (lem)

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