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Luftsicherheit: Flugzeugabschuss abgelehnt

Im Streit um eine Grundgesetzregelung zum möglichen Abschuss entführter Flugzeuge gehen die Angriffe auf Bundesinnenminister Schäuble weiter. Berlins Innensenator Körting warnt vor einem "Weg in die moralische Irre".

Berlin - Ehrhart Körting (SPD) sagte, es sei ein "Weg in die moralische Irre, so etwas überhaupt regeln zu wollen". Die FDP warnte vor einem "Dammbruch", Grünen-Fraktions-Geschäftsführer Volker Beck warf Schäuble "gesetzgeberische Hybris" vor. Eine Mehrheit der Bundesbürger lehnt ein Gesetz, das den Abschuss gekaperter Passagierjets ermöglicht, ab.

Körting, der auch Sprecher der SPD-Länder in der Innenministerkonferenz ist, sagte, mit der Erlaubnis, Menschen zu töten, sei immer ein Stück Inhumanität verbunden. Sehr seltene "Schicksalssituationen" wie der terroristische Einsatz eines entführten Passagierflugzeuges als Waffe seien "nicht gesetzlich regelbar".

Einfallstor für Bundeswehreinsatz im Inneren

FDP-Sicherheitsexpertin Birgit Homburger warf Schäuble zudem vor, es gehe ihm "ganz offensichtlich nicht um das Schließen einer Regelungslücke, sondern um ein Einfallstor für einen generellen Einsatz der Bundeswehr im Inneren." Für die FDP komme das nicht in Frage.

FDP-Chef Guido Westerwelle wies einen Anti-Terror-Einsatz der Bundeswehr im Inland zum Abschuss von Passagierflugzeugen als verfassungswidrig zurück. "Man kann nicht unschuldige Menschen zum Abschuss freigeben", sagte er.

Die Vizevorsitzende der Links-Fraktion, Petra Pau, betonte: Die Würde jedes Menschen bleibe unantastbar und "darf nicht von Staats wegen zur Disposition gestellt werden". Auch der Grünen-Politiker Beck bekräftigte seine Ablehnung der Schäuble-Pläne. Eine Abwägung von Leben gegen Leben habe das Bundesverfassungsgericht aus guten Gründen untersagt.

Schäuble will den Begriff Verteidigungsfall erweitern

Hintergrund des Schäuble-Vorstoßes ist ein Urteil des Karlsruher Gerichtes, das eine Passage im Luftsicherheitsgesetz, die den Abschuss eines Passagierflugzeugs erlaubte, für verfassungswidrig erklärt hatte. Der Innenminister will nun den Begriff Verteidigungsfall im Grundgesetz mit einem "sonstigen Angriff auf die Grundlagen des Gemeinwesens" erweitern. Damit könnte er bei einem drohenden Terroranschlag das Kriegsvölkerrecht anwenden.

Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) kritisierte die ablehnende Haltung der SPD. Die Sozialdemokraten hätten zu dem Vorschlag "sehr reflexartig" Nein gesagt. Er forderte den Koalitionspartner auf, gemeinsam mit der Union "zu überlegen, wie wir das Land sicherer machen können". Der Ball liege jetzt im Spielfeld der SPD.

Der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis stärkte Schäuble den Rücken. Das Bundesverfassungsgericht habe bei seiner Ablehnung des Luftsicherheitsgesetzes lediglich "Grenzmarken für den Einsatz der Polizei in Friedenszeiten" gesetzt. Der Verfassungsrechtler und ehemalige Verteidigungsminister Rupert Scholz (CDU) sagte ebenfalls: "Schäuble wählt verfassungsrechtlich den richtigen Weg."

Umfrage: Mehrheit der Deutschen lehnt Schäubles Vorschlag ab

In einer Forsa-Umfrage lehnen 72 Prozent der Deutschen den Abschuss entführter Passagierflugzeuge ab. Nur jeder fünfte Befragte ist für ein solches Gesetz.

(tso/ddp/dpa)

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