zum Hauptinhalt
ARCHIV - 23.12.2011, ---: Ein Mann hält die Hand seiner Ehefrau, die an Alzheimer erkrankt ist. (zu dpa "BGH: Pflegegeld darf beim Pflegenden nicht gepfändet werden") Foto: Oliver Killig/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

© dpa/Oliver Killig

Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Pflegegeld ist rechtlich schutzwürdig und unpfändbar

Das gezahlte Pflegegeld dient als Belohnung für den pflegerischen Einsatz. Somit ist es rechtlich schutzwürdig und nicht pfändbar, beschloss der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Das für die häusliche Pflege von Angehörigen gezahlte Pflegegeld darf nicht zur Begleichung von Schulden gepfändet werden. Das Pflegegeld sei eine Belohnung für den pflegerischen Einsatz, rechtlich schutzwürdig und unpfändbar, heißt es in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe.

Der Pflegebedürftige erhalte das Pflegegeld und reiche es als Anerkennung für die Leistung an seine Pflegeperson weiter, so der Bundesgerichtshof. Er habe aber keinerlei Interesse daran, etwaige Gläubiger zu begünstigen.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Im konkreten Fall erhob ein Insolvenzverwalter finanzielle Forderung gegen eine überschuldete Frau. Dabei wollte er auch das Pflegegeld, welches die Frau für die Pflege ihres autistischen Sohnes erhält, als pfändbares Einkommen einbeziehen. Der Bundesgerichtshof lehnte dies nun ab.

Wer privat Angehörige oder Bekannte zu Hause pflegt, kann von den Pflegekassen ein monatliches Pflegegeld erhalten. Dessen Höhe richtet sich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz lobte die Entscheidung und sprach von einem wichtigen Schutz für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Fast 4,2 Millionen von insgesamt fünf Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland würden zuhause betreut, sagte Vorstand Eugen Brysch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Viele von ihnen gerieten angesichts von Inflation und steigenden Preisen in finanzielle Schwierigkeiten. Wäre das Pflegegeld als pfändbar eingestuft worden, wären auch die Pflegesachleistungen bedroht gewesen, so Brysch. Das hätte die gesamte Pflegeversicherung ad absurdum geführt. (KNA)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false