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Politik: Chatami in Deutschland: Warum Deutschland das Schengener Abkommen aufheben darf

Europa ohne Binnengrenzen. Das ist längst Wirklichkeit.

Europa ohne Binnengrenzen. Das ist längst Wirklichkeit. Im Juni 1985 wurde in Luxemburg das so genannte Schengener Übereinkommen beschlossen, das den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen vorsah. Doch vor dem Besuch des iranischen Präsidenten hat Deuschland das Abkommen ausgesetzt und Binnengrenzkontrollen eingeführt. Darf Deutschland das?

Es darf. Artikel 2 Absatz 2 des Schengener Durchführungsübereinkommens sieht solche Ausnahmen vor. Wörtlich heißt es in dem Absatz: "Wenn die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit es indessen erfordern, kann eine Vertragspartei nach Konsultation der anderen Vertragsparteien beschließen, dass für einen begrenzten Zeitraum an den Binnengrenzen den Umständen entsprechende Kontrollen durchgeführt werden." Das Bundesinnenministerium stützte sich genau auf diese Passage.

In einer Stellungnahme betonte das Innenministerium vor dem Besuch, den deutschen Sicherheitsbehörden würden "Ernst zu nehmende Hinweise" vorliegen, dass "iranische Oppositionsgruppen, die ihren Sitz auch außerhalb Deutschlands haben, massive Störaktionen planen". Deshalb, so die Argumentation des Ministeriums, werde Deutschland von der Möglichkeit der "zeitweiligen Einführung von Binnengrenzkontrollen Gebrauch machen".

Ungewöhnlich ist dieses Vorgehen keineswegs. Auch andere europäische Länder nutzen diese Ausnahmeregelung. So haben Belgien und die Niederlande aus Sicherheitsgründen während der kürzlich beendeten Fußball-Europameisterschaft wieder Grenzkontrollen eingeführt. Auch die Deutschen nutzten die Möglichkeit der Grenzkontrollen, um vor allem die deutschen Hooligans an der Ausreise zu hindern.

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