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Pömmelte-Prozess: Angeklagte gestehen Überfall

Vier Monate nach dem Überfall auf einen zwölfjährigen farbigen Jungen in Pömmelte bei Magdeburg haben zwei der vier mutmaßlichen rechtsextremen Täter ein Geständnis abgelegt.

Schönebeck - Dies bestätigte eine Gerichtssprecherin am ersten Prozesstag. Die jungen Männer im Alter von 16 bis 20 Jahren müssen sich seit Mittwoch wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und Freiheitsberaubung vor dem Amtsgericht Schönebeck verantworten.

Nach Überzeugung der Anklage haben die Männer am 9. Januar das deutsche Kind äthiopischer Abstammung aus einer rechten Gesinnung heraus und aus ausländerfeindlichen Motiven auf sadistische Weise und ohne Mitleid gepeinigt. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten schloss das Gericht die Öffentlichkeit nach Verlesen der Anklageschrift vom Prozess aus.

Der Junge, der im Kinderheim eines Diakonievereins in Pömmelte lebte, erlitt bei dem rund einstündigen Martyrium den Ermittlungen zufolge 34 Verletzungen. Dazu gehörten ein Schädel-Hirn-Trauma, ein Nasenbeinbruch, Blutergüsse und Platzwunden nahezu am ganzen Körper. Nach dem Angriff wurde der Junge mehr als eine Woche im Krankenhaus behandelt. Aus Angst, seinen Peinigern nochmals zu begegnen, zog er nach seiner Entlassung aus dem Krankenhaus aus dem Dorf in Sachsen- Anhalt weg.

Die mutmaßlichen Täter trafen nach Angaben des Staatsanwalts in einem Linienbus auf den Zwölfjährigen, pöbelten ihn an und entschlossen sich, es «dem Ausländer» zu zeigen. Während des Überfalls sollen sie ihr weinendes und vor Schmerzen schreiendes Opfer immer wieder mit Fußtritten, Fausthieben, einer Bierflasche und einer glühenden Zigarette gequält haben.

Zudem zwangen sie den Jungen laut Anklage, ihre Springerstiefel und Turnschuhe abzulecken sowie ein Kinderlied zu singen. Der Älteste soll das Kind mit einer Gasdruckwaffe bedroht und gewürgt, ein Täter soll auf den Kopf des Jungen uriniert haben. Während der Quälerei wurde das Opfer als «Ausländervieh», «Nigger» oder «Bimbo» beschimpft. Teile des Angriffs hielten die Angeklagten den Ermittlungen zufolge auf Fotohandys fest.

Zwei der mutmaßlichen Täter sitzen in Untersuchungshaft. Die Öffentlichkeit soll voraussichtlich am 22. Mai zur Urteilsverkündung wieder zugelassen werden. (tso/dpa)

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