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Hortplätze in Berlin: Lücke gefüllt

Aus Niederlagen können Siege werden. Das gilt zumindest für das Berliner Hortbegehren, das zwar scheiterte, der Landesregierung aber in Erinnerung an das erfolgreiche Kita-Volksbegehren so viel Angst machte, dass nun an den Grundschulen ausreichend Hortplätze für die Fünft- und Sechstklässler eingerichtet werden.

Aus Niederlagen können Siege werden. Das gilt zumindest für das Berliner Hortbegehren, das zwar scheiterte, der Landesregierung aber in Erinnerung an das erfolgreiche Kita-Volksbegehren so viel Angst machte, dass nun an den Grundschulen ausreichend Hortplätze für die Fünft- und Sechstklässler eingerichtet werden. Diese Hortplätze schließen zugleich eine pädagogische Lücke: Denn Hortbetreuung gibt es schon für die Klassen eins bis vier – und dann wieder von der 7. bis 10. Klasse an den Sekundarschulen und Gymnasien mit Ganztagsunterricht. Berufstätige Eltern werden deshalb den Plan begrüßen. Sie müssen ihre Kinder am Nachmittag nun nicht mehr mit schlechtem Gewissen unbetreut lassen, sondern wissen sie sinnvoll beschäftigt. Richtig ist auch, dass Eltern im verschuldeten Berlin für die Hortplätze je nach Einkommen zahlen müssen. Für die zehn- bis zwölfjährigen Kinder aus bildungsfernen Elternhäusern hingegen sind die Plätze ein zusätzliches Bildungsangebot – für Bezieher von Sozialhilfe und Hartz IV nahezu kostenlos. Jetzt muss der Senat nur noch dafür sorgen, dass wegen des Erziehermangels die Hortplätze nicht nur Ankündigung bleiben. gn

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