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Lesermeinung: Informationsveranstaltung oder Werbeforum?

Zu: „Sommerrodeln jetzt mit Wild und ohne Affen“, 15.10.

Zu: „Sommerrodeln jetzt mit Wild und ohne Affen“, 15.10. Die als "Informationsveranstaltung" angekündigte Einwohnerversammlung im Phöbener Anglerheim entpuppte sich als eine Werbeveranstaltung, in der bei chaotischer Versammlungsleitung eine sachliche, ruhige Diskussion zu keinem Zeitpunkt möglich war und Fürsprecher sich lautstark das Wort nehmen konnten. Deutlich wurde, dass Bürgermeister Große und Ortbeiratsvorsitzende Giese sich vor den Karren des Investorenpaares spannten und vorbehaltlos sich zu diesem Bauprojekt im Landschaftsschutzgebiet bekannten. Umwelt- und Naturschutz war ihre Sache nicht. Solche Aspekte gerieten für sie zu einem reinen Verfahrensbestandteil, der demnächst behandelt würde. Dabei hätte es Aufgabe des Bürgermeisters sein müssen, eine Abwägung aller Interessen in seiner Gemeinde vorzunehmen. Mit der Rodelbahn glaubt er, Touristen nach Phöben zu bringen, um das Dorf aus dem Schlaf zu wecken. Wenn dann auf einmal auch ungebetene Gäste das Dorf unsicher machen, ist es mit dem „Schlaf“ vorbei. Zu einer abgewogenen Haltung wäre es wahrscheinlich gekommen, wenn er sich unabhängig von dem Investorenpaar informiert hätte. So hätte er feststellen können, dass es in Deutschland eine Reihe von Sommerrodelbahnprojekten gegeben hat, die über das Planungsstadium nicht hinausgekommen sind. Bei einer ordentlichen Prüfung durch die Stadtverwaltung wäre auch bekannt geworden, dass die Sommerrodelbahn in Altenahr an Besucherschwund leidet und die Behörden die Genehmigung von Erweiterungsanlagen, wie Trampolin, Kinder-Elektrocars, versagt haben. Die vom Investor genannte Besucherzahl von 50.000 ist durch keine Marktstudie belegt und wurde zurecht von einem Phöbener als überhöht angezweifelt. Bürgermeister Große muss sich daher auch mit der Frage auseinandersetzen, was geschehen soll, wenn die Sommerrodelbahn, wäre sie denn genehmigt, ein Flop würde. Würde es dann eine Bebauungsplanänderung geben, die es dem Rodelbahnbesitzer erlauben würde, sein Betriebsgrundstück als teure Hangwohnlage zu verkaufen? Dann könnten sich die heutigen Grundbesitzer bei ihm für eine gelungene Bodenspekulation bedanken. Diese und die Fragen der zuständigen Behörden und Naturschutzverbände werden es ihm nicht leicht machen, sein geplantes Bebauungsplanverfahren zum Erfolg zu führen. Am Wert einer kommerziellen Freizeitanlage mit zwei saisonalen Arbeitskräften in einem Landschaftsschutzgebiet darf mehr als gezweifelt werden. Henning Heese, Werder

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