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Lesermeinung: Gewinner werden ausgewählt und basta

Liebe PNNler,   die in Ihrem Bericht (PNN, 18. Dezember 2003) erwähnten schwarzen Listen um Vielgewinner von den Gewinnspielen auszuschließen gibt es tatsächlich.

Liebe PNNler,   die in Ihrem Bericht (PNN, 18. Dezember 2003) erwähnten schwarzen Listen um Vielgewinner von den Gewinnspielen auszuschließen gibt es tatsächlich. Zumindest für Radio Eins kann ich dies aus meiner Tätigkeit dort bestätigen. Allerdings ist diese Art einer Vorauswahl wohl in Hörfunk und Fernsehen gängige Praxis. Der Redakteur bzw. Aufnahmeleiter sucht die Telefonkandidaten aus, die mitspielen dürfen. Dabei ist auch die deutliche Unterscheidbarkeit der Stimmen der Kandidaten ein Kriterium, wenn zum Beispiel zwei Kandidaten live on air gegeneinander spielen. Deswegen spielen auch so oft männliche und weibliche Kandidaten gegeneinander. Ein häufiges Auftreten von Vielgewinnern, könnte für Vielhörer den Eindruck erwecken, dass der jeweilige Sender nur eine kleine Hörerschaft besitzt, da ja immer die gleichen gewinnen. Um diesem Eindruck entgegenzuwirken werden die Kandidaten quasi „gecastet“. Allerdings sehe ich persönlich darin nichts Anstößiges, sondern übliche Form der Sendegestaltung. Es wundert mich, dass jemand glauben kann, er habe bei Gewinnspielen, sei es im Radio oder in anderen Medien, eine mathematisch genaue Gewinnchance. Die Gewinner sind Teil des Programms und der Außendarstellung der Sender und werden somit von der Redaktion ausgewählt und basta. Oder denkt vielleicht jemand, mit einer SMS-Bewerbung (die ja auch nicht kostenfrei ist) an „Wer wird Millionär“ einen Rechtsanspruch auf Chancengleichheit zu haben? Wer dies möchte, muss bei einer staatlichen Lotterie mitspielen, wo man ja weiß, dass „der Aufsichtsbeamte sich vor der Ziehung von dem ordnungsgemäßen Zustand“. Es ist übrigens im Hörfunk auch gängige Praxis, dass wenn laut Moderator 4 mal zwei Freikarten für XYZ an die ersten Anrufer verlost werden, davon nur 1 mal zwei Karten tatsächlich an Hörer gehen, weil die anderen Freikarten vorher unter der Hand an Mitarbeiter verteilt wurden. Davon darf natürlich der Veranstalter, der ja mit dem Radiosender eine Vereinbarung diesbezüglich abgeschlossen, hat nichts wissen.   H.A.B. (Name der Redaktion bekannt)

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