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Lesermeinung: Baumschutzsatzung gegen belästigenden Blätterfall

Zu „Gegenwind für Satzung zum Baumschutz“, 3.2.

Zu „Gegenwind für Satzung zum Baumschutz“, 3.2. Die Besorgnis der SPD ist begründet. Die sich wiedersprechen Argumente der CDU und „Wir Vier“ zu einer Baumschutzsatzung für Stahnsdorf mit der Begründung, sie könnte „Investoren abschrecken“, lässt erkennen, wo der Weg hingehen soll. Sie unterstreicht, wie notwendig eine solche Satzung wird. Denn auf solche Investoren können wir in Stahnsdorf verzichten, die sich ein Waldgrundstück kaufen, um dann alle Bäume zu fällen. Beispiele aus jüngster Zeit gibt es genug. Davon kann sich jeder überzeugen im Stolper Weg, Hermannstraße, Puschkinstraße oder Striewitzweg. Selbst die im Flächennutzungsplan als „stützenswerte Grünzüge“ ausgewiesenen Flächen werden davon nicht verschont. Noch sind genug baumfreie Flächen zur Bebauung vorhanden. Die Baumschutzsatzung soll gesunde erhaltenswerte Bäume schützen. Sie erhöht in jedem Fall die Hemmschwelle, leichtfertig alte, schöne Bäume zu fällen, deren „Nadel - und Blätterfall“ lediglich als „belastend“ empfunden werden. Alle Gemeindevertreter sollten den Willen ihrer Bürger mehr respektieren und sich für den Erhalt unseres alten Baumbestandes und damit für den Erhalt unserer Wohnqualität einsetzen. E. Standfuß, Stahnsdorf Satzung regelt geteilte Ansichten Brandenburg verfügt über bezaubernde Landschaften, die nicht den Bewohnern, sondern auch den Reisenden gefallen. Ein guter Zustand des öffentlichen und privaten Grüns ist ein wichtiger Standortfaktor. Dies meint die Vermeidung von Zersiedlung, klar abgegrenzte Siedlung- und Naturräume, freie Sichtachsen und natürlich auch intakte Alleen. Auch Gewerbegebiete mit einem erheblichen Grünanteil üben ihre Attraktivität aus. Für die Tierwelt ist es überlebenswichtig, wenn ein erheblicher Anteil Saumstrukturen die Landschaft prägt. Das Bundesnaturschutzgesetz sieht deshalb zehn Prozent Saumstrukturen und Kleingewässer in der Agrarlandschaft vor. Es ist notwendig, dass die Volksvertreter festlegen, welchen Anteil Grün die Gemeinde prägen soll. Wer einen ausgewogenen Naturhaushalt will, sollte dafür sorgen, dass zwischen Alt- und Jungbäumen, Sträuchern, Hecken und freien Grünflächen ein ausgewogenes Verhältnis besteht. In Bergholz-Rehbrücke beraten Bürger das Grünflächenamt, wo gefällt und wo angepflanzt wird. Nach diesem Vorbild könnten die Konflikte auch in anderen Kommunen entschärft werden. In Kleinmachnow besteht ein Beschluss, dass Eingriffe ins öffentliche Grün vom zuständigen Ausschuss zu beraten sind. Deren Erfahrungen können sich andere Kommunen zunutze machen. Denn eines ist sicher, eine Baumschutzsatzung hilft das Miteinander der unterschiedlichen Ansichten zu regeln. Eine Verwaltung ist schlecht beraten, die sich in dieser Frage auf die Vernunft und das Gute im Menschen verlässt. Axel C. W. Mueller, Kleinmachnow

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