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Kultur: NPD-Verbot: Gestörtes Vertrauen. Eine Woche im Januar - Chronologie eines Skandals

19./20.

19./20. Januar: Konferenz der Antragsteller mit Vertretern von Bund und Ländern in Berlin. Thema ist die Vorbereitung der mündlichen Verhandlung. Es wird darüber diskutiert, ob dem Verfassungsgericht die Spitzeltätigkeit des NPD-Mannes Wolfgang Frenz mitgeteilt werden oder die Information aus prozesstaktischen Gründen zurückgehalten werden soll. Nach bayerischer Darstellung verschweigt das Bundesinnenministerium, dass bereits die Karlsruher Bitte um schriftliche Stellungnahme vorliegt, obwohl Schilys Abteilungsleiter mit am Tisch sitzt. Bayerns Innenminister Beckstein bewertet dies später als "grundlegende Störung der vertraulichen Zusammenarbeit". In Kenntnis dieser Tatsache wäre sicher ein anderes Vorgehen vereinbart worden. So aber sei die Runde einhellig der Meinung gewesen, dass man das Problem erst im Verfahren und nicht vorher einbringen solle.

21. Januar: Das Gericht bittet das Innenministerium erneut um eine schriftliche Mitteilung. Dort heißt es, die Sache müsse zunächst auf Staatssekretärs-Ebene besprochen werden. Am späten Nachmittag teilt das Ministerium mit, der Vorgang werde nicht schriftlich mitgeteilt, sondern im Eingangsplädoyer in der mündlichen Verhandlung "in abstrakter Form" erwähnt.

22. Januar: Das Bundesverfassungsgericht beschließt, alle Verhandlungstermine aufzuheben. Am Abend versucht Minister Schily, Richter Jentsch sowie die Gerichtspräsidentin Jutta Limbach telefonisch zu erreichen. Schily wird nicht durchgestellt.

23. Januar: Schily räumt in einer Pressekonferenz "krasse Fehler" seines Ministeriums ein, lehnt personelle Konsequenzen aber ab.

24. Januar: Schily versichert, außer dem bekannt gewordenen ehemaligen V-Mann seien seines Wissens keine Zeugen vor Gericht geladen, die in Verbindung mit dem Verfassungsschutz gestanden hätten.

26. Januar: Mit Udo Holtmann, Landesvorsitzender der NPD in Nordrhein-Westfalen, ist mindestens ein weiterer V-Mann des Verfassungsschutzes in das Verbotsverfahren verwickelt.

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