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Kultur: Ehen vor Gericht: Damenschmuck ist nicht nur Frauensache

So weit geht die Ehe: Selbst der Damenschmuck ist nicht mehr nur Sache der Gattin. Das Oberlandesgericht Nürnberg musste entscheiden, unter welchen Voraussetzungen eine Damenhalskette zum persönlichen Gebrauch der Ehefrau bestimmt ist.

So weit geht die Ehe: Selbst der Damenschmuck ist nicht mehr nur Sache der Gattin. Das Oberlandesgericht Nürnberg musste entscheiden, unter welchen Voraussetzungen eine Damenhalskette zum persönlichen Gebrauch der Ehefrau bestimmt ist. Hintergrund ist eine Vorschrift im BGB zum Schutz von Gläubigern eines Partners. Zu deren Gunsten gilt die Vermutung, dass das Hab und Gut aus gemeinsamem Besitz der Eheleute dem Schuldner gehört - es sei denn, es handelt sich um persönliche Dinge. Das aber muss der Ehepartner beweisen. Die rechtliche Neutralität des Geschmeides formulierte das OLG so: "Ein Erfahrungssatz des Inhalts, dass in einer Normalehe Frauenschmuck in der Regel zum ausschließlich persönlichen Gebrauch der Ehefrau bestimmt ist, kann nicht (...) in allgemeiner Bedeutung Geltung beanspruchen." Pech gehabt: Auch dass die Halskette in einer gemeinsamen Schatulle ruhte, konnte die Frau nicht widerlegen. Und: "Es kann auch nicht darauf ankommen, in wessen Hände der Juwelier die Halskette legte, als sie abgeholt wurde, zumal der Beklagte sie bezahlte."

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