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Strand

© Mauritius Images

Internet: Vier Wände auf Zeit

Immer mehr Menschen buchen ihr Ferienhaus im Internet. Was man vor der Buchung beachten muss.

Urlaub in einer Finca auf Mallorca oder einem Landhaus in der Toscana, Erholung in einem Loft in London oder einer Mansardenwohnung über den Dächern von Paris: Der Trend zur Individualreise hält an. Nicht nur Familien, auch Singles oder Geschäftsreisende schätzen die Unabhängigkeit in den eigenen vier Wänden auf Zeit, jenseits von Hotel oder Pension.

Der Anteil des Ferienhaus-Tourismus ist nach Angaben des Verbandes Deutscher Ferienhausagenturen (VDFA) in den vergangenen zwei Jahrzehnten von rund zehn Prozent auf heute 25 Prozent gestiegen. Neben professionellen Anbietern werben auch immer mehr Privatbesitzer über Zeitschriften-Inserate oder Online-Portale damit, dass für jeden das Passende dabei ist: vom hochherrschaftlichen Schloss bis zum luftigen Baumhaus. "Die Mieter wünschen eine voll ausgestattete Unterkunft mit viel Komfort", sagt der Geschäftsführer des französischen Portals "Homelidays.com", Florent Mamelle. Dort stehen derzeit etwa 34 000 private Immobilien in 95 Ländern zur Verfügung.

So vielversprechend Angebote aus privater Hand auch sind: Sabine Fischer von der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam empfiehlt, vor der Buchung insbesondere Online-Anzeigen genau zu lesen und sie abzuspeichern. So sollte neben der Lage und der Ausstattung auch der Endpreis, also die Miete inklusive Reinigung, Strom und Mehrwertsteuer, angegeben sein. Wichtig sei zudem, dass die vollständige Adresse des Vermieters genannt ist.

Miro Morczinek rät, vor der Reise einen schriftlichen Mietvertrag mit allen Details einzufordern. So könnten potenzielle Missverständnisse schon im Vorfeld geklärt werden, sagt der Geschäftsführer der Internet-Plattform "FeWo-direkt.de", bei der von Deutschland aus bislang rund 40 000 Privatobjekte in 94 Ländern zugänglich sind.

Weitere Hinweise ergeben sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ebenfalls gründlich gelesen werden sollten. "Der Vermieter ist nicht verpflichtet, darauf hinzuweisen, welches Recht gilt", erklärt Sabine Fischer. Wird nicht ausdrücklich anderes vereinbart, gelte bei ausländischen Vermietern in der Europäischen Union das Recht des Landes, in dem die Immobilie liegt.

Es sei aber von Vorteil, einen Mietvertrag nach deutschem Recht abzuschließen, sagt die Verbraucherschützerin. So könnten deutsche Urlauber bei Problemen später in ihrer Heimat klagen. Das spare nicht zuletzt Kosten für einen Korrespondenzanwalt am Urlaubsort. Mängel am Objekt sollten dem Vermieter sofort mitgeteilt werden, hinterher könne es sonst heißen: "Das haben Sie billigend in Kauf genommen." Besonders verlockend bei der privaten Unterkunftssuche ist die Tatsache, dass für den Urlauber im Internet keine Vermittlungskosten anfallen - lediglich die Vermieter müssen eine Gebühr für ihre Online-Annonce entrichten. "Der Mieter profitiert nicht nur von einer provisionsfreien Ferienunterkunft, sondern ebenfalls von einer meist individuellen, landestypischen Unterkunft", ergänzt Florent Mamelle.

Urlauber und Hauseigentümer treten unmittelbar miteinander in Kontakt. "99 Prozent der Anfragen laufen per Mail", sagt Morczinek. Das sehen aber nicht nur Verbraucherschützer wie Sabine Fischer, sondern auch professionelle Ferienhausagenturen mit Skepsis.

"Wer im Internet oder ausschließlich per E-Mail Feriendomizile bucht, sollte vorsichtig sein", sagt Oliver Frank, Präsident des VDFA. So sei es immer sicherer, den Vermieter auch anzurufen - und zwar nicht nur auf einer Handynummer. Außerdem gelte: "Fotos sehen schön aus im Internet, doch was drumherum ist um die Ferienwohnung, erfährt man nicht unbedingt." Sinnvoll sei daher zu fragen, wo die Wohnung genau liegt: ob an einer Straße, in einer Wohngegend oder eher bei einer Einkaufs- oder Vergnügungsmeile.

"Meist bekommt man durch diese Fragen auch einen Eindruck vom Vermieter", sagt Frank. Bei dieser Gelegenheit könnten zudem besondere Wünsche der Urlauber angesprochen werden wie ein Kinderbett, Abtrenngitter für Treppen oder ein eingezäunter Garten für den Hund. Wer sich nicht sicher ist, ob es das Haus tatsächlich gibt, sollte die Adresse und den Anbieter in eine Internet-Suchmaschine eingeben. In manchen Foren- Beiträgen lässt sich zudem erfahren, ob es sich um ein seriöses Angebot handelt, so der VDFA.

Um Enttäuschungen vorzubeugen, empfiehlt "Homelidays.com" seinen Nutzern, von vornherein gezielt nach einer Unterkunft mit mehreren guten Bewertungen zu suchen. Jeder Mieter werde gebeten, nach seinem Aufenthalt eine Bewertung abzugeben. "Diese Feedbacks der Mieter kompensieren die Tatsache, dass wir die Unterkünfte nicht selbst vor Ort besichtigen", sagt Florent Mamelle.

Schwarze Schafe unter den Vermietern versuchen die Online-Portale durch eine strenge Kontrolle der Inserate auszuschließen: Keine Anzeige lande auf der Plattform, bevor nicht der Vermieter seine Gebühr dafür bezahlt hat, sagt Morczinek. Gibt es einen Verdacht auf ein unseriöses Angebot, werde dieses sofort heruntergenommen.

Eine heikle Frage ist die Absicherung des Urlaubs. "Eine Reiserücktrittsversicherung gibt es nur bei Pauschal- oder Veranstalterreisen", sagt Fischer. Wer Geld angezahlt hat und die Reise doch nicht antreten kann, müsse manchmal hartnäckig um die Rückerstattung kämpfen. Nach deutschem Mietrecht sei die Miete nämlich selbst dann fällig, wenn die Immobilie nicht genutzt wurde.

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