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Künftig sollen Menschen ihren Geschlechtseintrag und Vornamen per Erklärung gegenüber dem Standesamt ändern können.

© Getty Images/LaylaBird

Update

Selbstbestimmungsgesetz: Bundestag will am Freitag entscheiden – Ampel sieht noch Änderungen vor

Nach langer Diskussion soll das Parlament nun final über das Selbstbestimmungsgesetz abstimmen, das Änderungen beim Geschlechtseintrag vereinfacht. Die Ampelfraktionen sehen noch einige Änderungen vor.

Der Bundestag entscheidet am Freitag über das von der Bundesregierung eingebrachte Selbstbestimmungsgesetz. Das Plenum stimmt gemäß aktualisierter Tagesordnung namentlich über das Gesetz ab, das seit fast zwei Jahren kontrovers diskutiert wird. Darauf hatten sich die Fraktionen am Dienstagabend geeinigt.

Das Selbstbestimmungsgesetz sieht Erleichterungen zur Änderung von Geschlechtseinträgen vor. Künftig sollen Menschen ihren Geschlechtseintrag und Vornamen per Erklärung gegenüber dem Standesamt ändern können. Die bisherige Pflicht, zwei ärztliche Gutachten dafür vorzulegen, soll wegfallen. Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz soll das bislang geltende Transsexuellengesetz abgelöst werden.

Bislang müssen sich Menschen, die ihren Geschlechtseintrag ändern lassen wollen, einem langwierigen und kostspieligen Verfahren unterziehen. Verbände, die die Rechte von trans Menschen vertreten, kritisieren das Prozedere seit Jahren als demütigend und begrüßen die neue Gesetzesinitiative. Scharfe Kritik am geplanten Gesetz übten zuletzt dagegen AfD und Union. Sie befürchten, dass Geschlechtseinträge dadurch künftig willkürlich geändert werden könnten.

Anträge können bereits ab August abgegeben werden

Für die finale Abstimmung haben die Ampelfraktionen nach Tagesspiegel-Informationen noch einmal einige Änderungen vorgesehen, die allerdings den Grundcharakter des Gesetzes nicht ändern dürften.

So soll das das Gesetz zwar wie geplant am 1. November 2024 inkraft treten. Bereits ab dem 1. August können aber Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens beim Standesamt abgegeben werden. Damit kann die im Gesetz vorgesehene Anmeldefrist bereits beginnen, so dass der neue Geschlechtseintrag pünktlich zum November gültig wird.

Weitere Änderungen im Überblick:

  • Minderjährige ab 14 Jahre geben die Erklärung selber ab, mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Neu ist, dass eine minderjährige Person versichern muss, dass sie beraten wurde – etwa über Träger der Kinderhilfe oder Personen mit jugendpsychiatrischer Qualifikation. Der Passus ist aber so formuliert, dass daraus keine Zwangsberatung abgeleitet werden kann oder eine Pflicht, eine Bescheinigung für die Beratung vorzulegen. In der queeren Community dürfte die Ergänzung dennoch Debatten hervorrufen.
  • Die vorgesehene und heftig kritisierte automatische Datenweitergabe von Änderungen des Geschlechtseintrags an Sicherheitsbehörden wie die Bundespolizei oder das Bundeskriminalamt wird gestrichen.
  • Das Offenbarungsverbot – also das Verbot, dass der alte Personenstand öffentlich gemacht wird – soll auch für enge Familienangehörige gelten, vorausgesetzt, dass diese die Betroffenen schädigen wollen.

Sven Lehmann (Grüne), der Queerbeauftragte der Bundesregierung, erklärte am Mittwoch, er sei sehr froh, dass sich die Fraktionen endlich geeinigt hätten. Jeder Mensch habe das Recht auf Anerkennung seiner Persönlichkeit. „Dieses Recht wurde trans- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen jahrzehntelang verweigert“, teilte Lehmann mit.

Sollte der Bundestag das Gesetz am Freitag absegnen, gilt es als beschlossen. Eine Zustimmung des Bundesrats ist nicht erforderlich. (mit dpa)

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