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Panorama: Ob ein Schüler das Altlandsberger Busunglück verursachte ist nicht bewiesen

Gegen die Einstellung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nach dem Altlandsberger Busunglück vom 30. November vergangenen Jahres hat der Berliner Rechtsanwalt Christian Paschen Rechtsbeschwerde eingelegt.

Gegen die Einstellung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nach dem Altlandsberger Busunglück vom 30. November vergangenen Jahres hat der Berliner Rechtsanwalt Christian Paschen Rechtsbeschwerde eingelegt. Paschen vertritt die Interessen des zwölfjährigen Schülers, der laut Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) möglicherweise den Unfall durch Betätigung eines Fußhebels am Sitz des Busfahrers verursacht hat.

Wenngleich der Schüler aufgrund seines Alters strafunmündig sei, stecke in der Begründung der Staatsanwaltschaft ein "leiser Vorwurf der Fahrlässigkeit", so Paschen. Eine zivilrechtliche Haftung sei deshalb nicht ausgeschlossen. Deshalb fordert der Rechtsanwalt eine eindeutige Klärung der Schuldfrage. Der Zwölfjährige habe - im Gegensatz zu den Darstellungen der Staatsanwaltschaft - während seiner Vernehmungen "nie gesagt, dass er mit dem Fuß an den Hebel" gekommen sei. Paschen mokierte sich auch über die von den Eltern kritisierte suggestive Fragestellung der Beamten. Auch ein Gerichtspsychologe sei nicht anwesend gewesen. "Aussagen von Kindern nach schweren Unfällen oder Straftaten sind sehr vorsichtig zu bewerten, da Erinnerungslücken zum Beispiel mit der eigenen Fantasie geschlossen werden. Und das muss nichts mit der konkreten Situation zu tun haben." Völlig unberücksichtigt habe die Staatsanwaltschaft die Aussage des besten Freundes des Zwölfjährigen gelassen, der die Sitzposition der Kinder hinter dem Fahrer nicht bestätigt haben soll. Für Rechtsanwalt Paschen ist es auch nicht nachzuvollziehen, dass trotz des offiziellen Abschlusses der Ermittlungen am Mittwoch erneut zwei

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