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Sebastian Leber ist Reporter beim Tagesspiegel.

© Mike Wolff

Nach unwahren Behauptungen über Tagesspiegel-Reporter: „Exxpress“ wegen übler Nachrede verurteilt

Das österreichische Onlinemedium muss eine Entschädigung an Tagesspiegel-Reporter Sebastian Leber zahlen. Diese Gerichtsentscheidung ist nun rechtskräftig.

Das österreichische Onlinemedium „Exxpress“ ist wegen übler Nachrede verurteilt worden. Es hatte Unwahres über Tagesspiegel-Reporter Sebastian Leber berichtet, was diesem Hass und Todeswünsche einbrachte.

Der Exxpress wurde nun dazu verurteilt, Sebastian Leber eine Entschädigung zu zahlen. Zudem muss das Onlinemedium nicht nur die Kosten der ersten Instanz, sondern auch die Kosten des Berufungsverfahrens zahlen. Weiterhin wurde es zur Urteilsveröffentlichung auf seiner Homepage verurteilt.

Laut Wiener Landgericht hatte der Exxpress im November 2021 einen Artikel mit dem sinngemäßen Inhalt veröffentlicht, Sebastian Leber habe „sieben Migranten illegal über die Grenze zwischen Kroatien und Bosnien Herzegowina bringen wollen, um daraus eine rührselige Geschichte zu basteln“. Das Gericht stellte fest, dass dadurch der objektive Tatbestand der üblen Nachrede hergestellt wurde.

Wie das Gericht ausführte, war Sebastian Leber im November 2021 von der Chefredaktion des Tagesspiegels beauftragt worden, die immer wieder gegen die kroatische Polizei erhobenen Vorwürfe des „Push-Backs“ an der bosnisch-kroatischen Grenze vor Ort zu recherchieren. Nach mehreren Tagen Recherche im Grenzgebiet wurde der Reporter am Vormittag des 19. November 2021 auf eine Gruppe Migranten aufmerksam, die von der kroatischen Polizei nach ihrem Grenzübertritt festgenommen worden war.

Das Landgericht stellte weiterhin klar, dass sich die Migranten und die sie umringenden Polizisten zu dem Zeitpunkt, als Leber sie erblickte, mehr als 100 Meter von ihm entfernt auf einem Hügel befanden. Daraufhin näherte sich Leber den Beamten, um den Vorfall durch Befragen der kroatischen Grenzpolizisten weiter zu recherchieren, worauf er ebenfalls wegen illegalen Grenzübertritts festgenommen wurde.

Leber wurde also nicht gemeinsam mit den Migranten aufgegriffen, sondern erst einige Zeit später und zwar gesondert. Wie das Gericht in seinem Urteil weiter ausführt, hat Leber die Einreise der Migranten nicht gefördert und diese nicht „geschleppt“. Zudem wollte er auch keine rührselige Geschichte erfinden, sondern einem Rechercheauftrag seines Chefredakteurs folgend die Pushbacks an der kroatischen Grenze journalistisch aufarbeiten.

Wie der Exxpress-Autor vorging

Gegen die Berichterstattung des Exxpress ging der Tagesspiegel-Reporter juristisch vor. Der Autor des fraglichen Exxpress-Artikels gab dann im Prozess vor dem Landgericht Wien zu, dass er weder mit der kroatischen Polizei noch mit Leber oder dem Tagesspiegel jemals Kontakt aufgenommen hatte - und dies auch zu keinem Zeitpunkt versucht hatte.

Wie das Wiener Landgericht in seinem Urteil ausführt, hatte der Exxpress-Autor auf Twitter einen Tweet über Lebers Verhaftung gelesen. Durch den Exxpress-Autor wurden dann jedoch weder Leber noch „dessen Chefredaktion oder sonstige Mitarbeiter des Tagesspiegel noch die kroatische Polizei kontaktiert, obwohl dies jeweils möglich gewesen wäre. Auch stellte der Artikelverfasser keinerlei Nachforschungen zur Originalquelle – dem Tweet – an.“

Das Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2022 nun in der zweiten Instanz die Schuld des Onlinemediums. Die Urteilsveröffentlichung, zu der der Exxpress verurteilt wurde, lautet folgendermaßen:

„Durch die am 21. November 2021 in dem unter https://exxpress.at abrufbaren Onlinemedium „eXXpress“ erfolgte Veröffentlichung des Artikels mit der Überschrift „Mitarbeiter des linken Tagesspiegel als Schlepper verhaftet“ mit dem sinngemäßen Inhalt, der Antragsteller Sebastian Leber habe sieben Migranten illegal über die Grenze zwischen Kroatien und Bosnien Herzegowina bringen wollen, um daraus eine rührselige Geschichte zu basteln, wurde in einem Medium der objektive Tatbestand der üblen Nachrede hergestellt. Die Antragsgegnerin web eXXpress Medien Holding GmbH wurde deshalb zur Zahlung einer Entschädigung an dem Antragsteller Sebastian Leber sowie zur Urteilsveröffentlichung verurteilt. Landesgericht für Strafsachen Wien, Abt. 45, am 28. März 2022“

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