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Medien: Fußball-Streit: Machtwort von Kanzler Schröder

Im Streit zwischen der ARD und der Kirch-Gruppe um die Bundesliga-Kurzberichte in der "Tagesschau" haben am Mittwoch führende Politiker den Druck auf die Konfliktparteien verstärkt. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) erwarte "eine vernünftige Einigung", die "den Interessen der Fans und Familien am Samstag gerecht" werde, teilte der stellvertretende Regierungssprecher Bela Anda in Berlin mit.

Im Streit zwischen der ARD und der Kirch-Gruppe um die Bundesliga-Kurzberichte in der "Tagesschau" haben am Mittwoch führende Politiker den Druck auf die Konfliktparteien verstärkt. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) erwarte "eine vernünftige Einigung", die "den Interessen der Fans und Familien am Samstag gerecht" werde, teilte der stellvertretende Regierungssprecher Bela Anda in Berlin mit. Der niedersächsische Ministerpräsident Sigmar Gabriel (SPD) erklärte in der "Woche": Falls eine "realitätsnahe" Einigung über die Kurzberichte nicht zu Stande komme, "muss man über eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrags nachdenken." Gabriel sagte weiterhin, dass geklärt werden müsse, wie "die öffentlichen Kosten erstattet werden", falls der Fußball nur noch "als profitorientierter Wirtschaftsbetrieb" geführt werde. Die öffentliche Hand könne sich zum Beispiel aus dem Stadion-Bau zurückziehen und die Kosten für Polizeieinsätze in Rechnung stellen.

Zum Thema Online-Umfrage: Gucken Sie Bundesliga zukünftig lieber auf Premiere? Die ARD schließt nicht mehr aus, den Bundesliga-Vertrag mit der Kirch-Gruppe zu kündigen. Dies bestätigte am Mittwoch der stellvertretende ARD-Vorsitzende Peter Voß. Es sei offenkundig "nicht ganz einfach", Kirch auf gerichtlichem Weg im Eilverfahren zur Vertragseinhaltung zu zwingen, sagte Voß. Am Dienstag war die ARD mit einem Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gegen Kirch gescheitert. In jedem Fall werde die ARD aber gegen die Ablehnung Beschwerde beim Oberlandesgericht München einlegen.

Nach einer Kündigung des Vertrags könnte die ARD das 1998 vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Recht auf Kurzberichterstattung gerichtlich einklagen. Der rund 30 Millionen Mark teure Vertrag zwischen der ARD und Kirch, der neben der Kurz-Berichterstattung auch die Nachberichte vor allem in den dritten ARD-Programmen regelt, läuft noch ein Jahr. Dagegen betonte am Mittwoch die Kirch-Gruppe: "Ein Kündigungsgrund ist für die ARD nicht ersichtlich." Alexander Liegl, Geschäftsführer der zur Kirch-Gruppe und zum Axel Springer Verlag gehörenden Sportrechtetochter ISPR, appellierte an die ARD, ihren "Konfrontationskurs" zu beenden, um zu einer "vernünftigen Lösung" zu kommen.

Die ARD war am Dienstag beim Landgericht München mit einer Einstweiligen Verfügung gescheitert. Sie wollte mit der Einstweiligen Verfügung erreichen, dass sie weiterhin über drei Spiele ihrer Wahl 90 Sekunden lang in der "Tagesschau" berichten darf. Kirch verlangt jedoch wegen der Verlegung von "ran" auf 20 Uhr 15 bei seinem Sender Sat 1, dass sich die ARD vor dem Spieltag auf das Top-Spiel festlegt.

rik

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