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Berlin: Wohnungsbauförderung: Was kommt auf die Mieter zu?

Der Senat diskutiert über die Anschlussförderung für den Sozialen Wohnungsbau: Soll sie sofort und vollständig eingestellt werden, wie es Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) fordert – oder moderater verringert werden, mit fallweiser Weiterförderung einzelner Eigentümer, die sonst Pleite gehen würden, wie es Bausenator Peter Strieder (SPD) will? Holger Wild fragte den Hauptgeschäftsführer des Mietervereins, Hartmann Vetter, nach den jeweiligen Folgen für die Mieter.

Der Senat diskutiert über die Anschlussförderung für den Sozialen Wohnungsbau: Soll sie sofort und vollständig eingestellt werden, wie es Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) fordert – oder moderater verringert werden, mit fallweiser Weiterförderung einzelner Eigentümer, die sonst Pleite gehen würden, wie es Bausenator Peter Strieder (SPD) will? Holger Wild fragte den Hauptgeschäftsführer des Mietervereins, Hartmann Vetter, nach den jeweiligen Folgen für die Mieter.

Grundsätzlich befürworten Sie den Ausstieg aus der Subventionierung der Sozialmieten. Sarrazins RadikalLösung aber nennen Sie einen „wohnungspolitischen Amoklauf“. Wieso?

Weil die Mieter die Leidtragenden wären. Wenn der Vermieter plötzlich die „Kostenmiete“ verlangt – das können bis zu 19 Euro pro Quadratmeter sein –, dann verlieren die Leute ihre Wohnung, weil sie das nicht zahlen können.

Solche Mietsprünge von einem Tag auf den anderen sind erlaubt?

Ja. Die „ortsübliche Vergleichsmiete“ als Grenze gilt nur für den freifinanzierten Wohnungsbau. Bei Sozialwohnungen verlangt das Wohnungsbindungsgesetz nur, dass die Mieterhöhung mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsersten angekündigt wird.

Wenn es soweit kommt – was kann der Mieter machen?

Er müsste binnen 14 Tagen kündigen – und innerhalb von zwei Monaten ausziehen. Versäumt er die Kündigungsfrist, weil er so schnell keine Wohnung findet, gilt die reguläre Kündigungsfrist – die bei langjährigen Mietern leicht ein Jahr betragen kann. So lange muss der Betroffene dann zahlen.

Dafür verspricht der Senat Unterstützung. Und irgendwann ziehen die Leute dann doch aus. Davon hat der Eigentümer nichts – also verlangt er besser gar nicht erst so viel…

Der Leerstand kann sogar im Interesse des Vermieters liegen: Wenn es sich um attraktive Wohnungen handelt, die er dann in Eigentumswohnungen umwandeln kann. In den übrigen Fällen hegt der Senat zwar die Hoffnung, dass nicht viel mehr als die Vergleichsmiete verlangt werden wird. Doch dann drohen Insolvenzen.

Mit welchen Folgen für die Mieter?

Dass ihnen Strom, Gas oder Heizung abgestellt wird. Weil der Vermieter die Betriebskosten nicht mehr zahlen kann – und die Vorauszahlung der Mieter sind auch futsch. Insolvenzen sollten daher vermieden werden. Das sieht auch der Bausenator so, der die wirtschaftliche Situation jedes Einzelnen in Betracht ziehen will.

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