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Wollen in spätestens drei Monaten über eine mögliche Wiederholungswahl entscheiden: Ludgera Selting, Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes und Vizepräsident Robert Wolfgang Seegmüller.

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Tagesspiegel Plus

Berliner Wahl-Chaos: Wie es bis zum Urteil am Verfassungsgericht weitergeht

Die neun Richter wollten eigentlich bereits kurz nach der Verhandlung am Dienstag ihr Urteil fällen. Doch dann wurden noch etliche Unterlagen eingereicht.

Der Countdown für die Entscheidung des Landesverfassungsgericht über eine mögliche Wahlwiederholung läuft. Erwartet wird, dass das Urteil spätestens in drei Monaten vorliegen wird – sicher ist das allerdings nicht. In der entsprechenden Gesetzesvorschrift heißt lediglich, dass ein Urteil spätestens drei Monate nach dem Abschluss der mündlichen Verhandlung vorliegen soll.

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