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Für Sonntagvormittag ist unter anderem am Sowjetischen Ehrenmal im Treptower Park eine russische Gedenkveranstaltungen zum Tag der Befreiung angekündigt.

© Carsten Koall/dpa

Vor Tag der Befreiung in Berlin: Nun auch Eilantrag gegen Verbot russischer Flaggen – Polizei begleitet Putin-Rocker

Das Verwaltungsgericht hat ein Verbot ukrainischer Fahnen gekippt, jetzt liegt ein Eilantrag zu russischen Flaggen vor. Derweil bereitet sich die Polizei auf die „Nachtwölfe“ vor.

Beim Gedenken an das Ende des Zweiten Weltkriegs am 8. und 9. Mai in Berlin dürfen nun doch ukrainische Fahnen im Umfeld der drei sowjetischen Ehrenmale in Tiergarten, Pankow und Treptow gezeigt werden. Die Polizei akzeptiert einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts von Freitag allein für eine Versammlung in Treptow und geht nicht dagegen vor. Zugleich überträgt sie laut einer Sprecherin die Vorgaben des Gerichts auf die anderen beiden Ehrenmale, für die sie Ukraine-Symbole ebenfalls verboten hatte.

Ob auch russische Fahnen damit verboten bleiben, war am Sonnabend unklar. Gegen das Verbot explizit russischer Symbole sei am Sonnabend ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingegangen, sagte eine Polizeisprecherin.

Von dem Verbot erfasst waren neben russischen Fahnen auch die schwarz-orange gestreiften Georgsbänder, seit Kriegsbeginn Symbol für den Kremlkurs, sowie die Buchstaben V und Z, mit denen russisches Kriegsgerät im Ukrainekrieg markiert ist und die als Propagandasymbole der Staatsführung in Moskau dienen. Ausgenommen von den Verboten sind Weltkriegsveteranen, Diplomaten und Delegationen der damaligen Alliierten.

„Nachtwölfe“ steuern sowjetische Ehrenmale an

Zugleich bereiten sich die Polizeibehörden mehrerer Bundesländer auf Provokationen durch deutsche Anhänger des russischen Motorradclubs „Nachtwölfe“ vor. Der Mutterclub der Putin-Rocker steht auf der Sanktionsliste der EU, Polen habe die Durchreise für eine Fahrt nach Berlin verweigert, erklärte der Kreml-treue Club. Berichten zufolge planen die Rocker eine Fahrt nach Mariupol im von Russland besetzten Teil der Ukraine.

In Deutschland sind stattdessen deutsche und andere europäische Ableger unterwegs. Für Sonnabend war eine Fahrt von Dresden zur KZ-Gedenkstätte Buchenwald in Thüringen angekündigt, für Sonntag nach Torgau, wo sich 1945 US- und Sowjettruppen an der Elbe trafen, und für Montag, 8. Mai, von Falkensee zur KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen im brandenburgischen Oranienburg. Die Gedenkstätten und die Polizei haben sich darauf vorbereitet, beim Zeigen verbotener Symbole soll eingeschritten werden.

Von Sonntag bis Mittwochfrüh haben sich Clubanhänger in einer Ferienanlage in Brandenburg einquartiert. Am Dienstag, 9. Mai, planen sie in Berlin Fahrten zu den Sowjet-Ehrenmalen in Tiergarten und Treptow. Die Berliner Polizei wird den Motorradkorso eng begleiten.

Bereits Mitte April waren deutsche und tschechische Anhänger nach Angaben des Clubs in der niedersächsischen KZ-Gedenkstätte Bergen-Belsen. Ihre niedergelegten Kränze seien entfernt worden, erklärten sie.

Polizei darf pro-ukrainische Versammlungen nicht einschränken

In Berlin hatte das Verwaltungsgericht am Freitag im Eilverfahren das von der Polizei verhängte Verbot ukrainischer Flaggen zum 78. Jahrestag des Kriegsendes am Sowjet-Ehrenmal in Treptow aufgehoben, weil es „offensichtlich rechtswidrig“ sei.

Für die Behauptung der Polizei, es drohten gewaltsame Auseinandersetzungen verfeindeter Lager, fehle es „an jeglichen Anhaltspunkten, um von einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit auszugehen“, sagte Anwalt Patrick Heinemann. Er hatte für den ukrainischen Verein Vitsche einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht gegen das Verbot ukrainischer Fahnen und Symbole eingereicht.

Die Polizei erklärte daraufhin noch in der Nacht zu Sonnabend, dass sie gegen den Beschluss keine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen wird. Sie werde die Aufhebung des Verbotes für Ukraine-Flaggen auch auf die Ehrenmale in Pankow und Tiergarten übertragen. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig. 2022 hatte das Oberverwaltungsgericht noch das Verbot beider Fahnen – ukrainisch wie russisch – bestätigt.

Konkret hob das Verwaltungsgericht nun das Verbot des Zeigens von „Fahnen und Flaggen mit ukrainischem Bezug und von Bildnissen des ukrainischen Staatsoberhaupts sowie das Abspielen und Singen ukrainischer Marsch- beziehungsweise Militärlieder“ auf. Die Begründung der Polizei, dass es zu Provokationen und Gewalt kommen könne, sei weder aus den bisherigen Erfahrungen belegt noch begründet, befand das Gericht.

Die Polizei habe auch nicht nachgewiesen, dass sie die Lage nicht anders als mit einem Verbot im Griff haben könnte. Es gebe keinen Nachweis, dass Teilnehmer einer pro-ukrainischen Versammlung die Konfrontation mit pro-russischen Personen suchten. Die Straftaten mit Bezug zum Russland-Ukraine-Konflikt seien ohnehin rückläufig. Sollte sich jemand an den Ukrainern stören und aggressiv werden, müsste die Polizei dagegen vorgehen – und dürfte nicht die Versammlung der Ukrainer einschränken.

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