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Berlin: Revolution von oben

Vor 200 Jahren begannen in Preußen die Stein-Hardenberg’schen Reformen. Auch Berlin hat davon erheblich profitiert

Ihre Königliche Hoheit wollte nun mal nach St. Petersburg, da stießen alle Einwände des Freiherrn vom Stein auf Granit. Sie möge die schwierige Lage Preußens, die Armut im Land bedenken, das Geld für die Reise sei sinnvoller zu nutzen, hatte er gemahnt. Nichts zu machen, sie beharrte auf ihrer Winterreise an den russischen Hof. Das hatte Zar Alexander gewiss nicht bedacht, dass seine Ende Oktober 1808 in Königsberg ausgesprochene Einladung an König Friedrich Wilhelm III. und Königin Luise so viel Zwist am preußischen Hof auslösen würde. Dass sie die schwierige Lage des leitenden Ministers vom Stein noch weiter verschärfen würde. Der hatte die Gunst des Königspaares mehr und mehr verloren und war ohnehin nach einem kurz zuvor von den Franzosen abgefangenen Brief, in dem er eine bedenkliche Nähe zur Idee des Volkskrieges zeigte, politisch untragbar geworden. Ende 1808 nahm vom Stein seinen Abschied, der erste große Vertreter des preußischen Reformwerks, das die Grundlage bildete für den Wandel Preußens zu einem modernen, das übrige Deutschland bald dominierenden Staat.

Die Reformen, die vor 200 Jahren begannen und in diesen Wochen der Anlass sind zu zahlreichen Publikationen, Symposien oder auch Kostümfesten wie unlängst der „Historiale“ in Berlin, waren längst überfällig gewesen, die Niederlage gegen Napoleon bei Jena und Auerstedt 1806 hatte das überdeutlich bewiesen. Mit dem Frieden von Tilsit im Juli 1807 büßte Preußen rund die Hälfte seines Staatsgebiets ein, wurde zudem mit gewaltigen Kontributionszahlungen und Besatzungskosten belastet.

Damit aber war die Stunde gekommen für Leute wie den Freiherrn vom Stein und den Freiherrn von Hardenberg, der bei Steins Ernennung wie auch dessen Ablösung die Finger im Spiel hatte und dessen Werk fortsetzte; weiter für Männer wie Wilhelm von Humboldt, der das Bildungswesen umformte, oder Generälen wie August Neidhardt von Gneisenau und Gerhard von Scharnhorst, die das Militärwesen erneuerten, Prügelstrafe und Spießrutenlauf abschafften und die allgemeine Wehrpflicht einführten.

Die Mangelwirtschaft, aus der heraus diese Männer die Gesellschaft umzuformen unternahmen, ging so weit, dass bei Bekanntgabe der neuen Städteordnung, einem der bedeutendsten der Reformwerke, dem in Königsberg residierenden Hof die Mittel für ein eigenes Gesetzblatt fehlten. Das Paragraphenwerk wurde daher als Zeitungsbeilage veröffentlicht, gedruckt in vier Folgen im Dezember 1808 – der wohl einmalige Fall einer quasi als Fortsetzungsroman präsentierten Verwaltungsreform.

Damit waren die Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung gelegt, die – verglichen mit heutigen Verhältnissen – vorerst rudimentär blieb und wegen der damit verbundenen finanziellen Belastung gerade in Berlin umstritten war. Auch blieb das Stimmrecht bei den ersten hiesigen Kommunalwahlen vom 18. bis 22. April 1809 auf nicht mal 10 000 Bürger beschränkt, das waren um die sieben Prozent der Gesamtbevölkerung. Nur Bürger mit Hausbesitz oder mehr als 200 Talern Jahreseinkommen entschieden über die Zusammensetzung der Stadtverordnetenversammlung, die wiederum den Magistrat wählte. Als erster Oberbürgermeister Berlins wurde am 6. Juli 1809 Leopold von Gerlach bei einer Feier in der Nikolaikirche feierlich in sein Amt eingeführt.

Auch in anderen Bereichen wurden die Weichen für Berlins Aufstieg gestellt. Einen Monat später genehmigte der König, dass die in seiner Residenz geplante höhere Lehranstalt den Rang einer Universität erhalten solle. Der Lehrbetrieb begann am 15. Oktober 1810, mit zunächst 256 Studenten und 53 Dozenten, im Palais des Prinzen Heinrich, des Bruders Friedrichs II., das noch heute Hauptgebäude der Universität ist.

Heute trägt sie den Namen Wilhelm von Humboldts, innerhalb dessen 1809 eingeleiteter Bildungsreform die Berliner Universität mit ihrer neuen Einheit von Forschung und Lehre einen zentralen Baustein darstellte. Andere Elemente seines Konzepts waren Elementarunterricht für alle, vermittelt durch ausgebildete, staatlich geprüfte Lehrer, einheitliche Lehrpläne, Zugang zum Studium nur per Abitur – alles Dinge, die heute selbstverständlich sind, für das damalige Bildungssystem aber revolutionär waren.

Begonnen hatte die Serie von Erlassen, Verordnungen und Gesetzen am 9. Oktober 1807 mit dem „Edikt, den erleichterten Besitz und den freien Gebrauch des Grundeigenthums so wie die persönlichen Verhältnisse der Land-Bewohner betreffend“. Hinter dem sperrigen Titel verbirgt sich nichts weniger als der Anfang vom Ende der feudalen Strukturen, die Preußens Bauern fast zu Leibeigenen des Adels gemacht hatten. Jetzt durften sie ohne Erlaubnis ihrer Herren wegziehen, heiraten, sich frei einen Beruf wählen – zumindest theoretisch. Denn in der Praxis gab es massiven Widerstand durch die Adelskreise, dazu endlosen Streit um Landrechte und Entschädigungen, mit der Folge, dass sich viele der „freien“ Bauern bald ruiniert und ohne Grund und Boden sahen. Dies wiederum ermöglichte erst den Aufstieg von Preußen zur Industrienation, schuf ein Heer von mittellosen Landlosen, für die die langsam entstehenden Industriequartiere in Städten wie Berlin neue Hoffnung bedeuteten.

Nicht einmal in Ansätzen wurden aber die Versuche verwirklicht, Preußen eine Verfassung zu geben. Mit der nach Napoleons Sturz einsetzenden Restauration waren solche Ideen obsolet. Die Quittung bekam das Königshaus am 18. März 1848.

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