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Eine Mitarbeiterin eines Hotels streicht eine Bettdecke in einem Hotelzimmer glatt.

© dpa/Jan Woitas

Parlament beschließt Gesetzesänderung: Übernachtungssteuer in Berlin wird künftig auch für Geschäftsreisende fällig

Die sogenannte Bettensteuer wurde 2014 für private Übernachtungen eingeführt, um Reisende an den Kosten in der Stadt zu beteiligen. Ab 1. April soll sie auch für Geschäftsreisen gelten.

Die Übernachtungssteuer für Gäste Berliner Hotels wird ab 1. April auch für Geschäftsreisende fällig. Eine entsprechende Gesetzesänderung beschloss das Abgeordnetenhaus am Donnerstag mit breiter Mehrheit.

Die Steuer wurde 2014 für private Übernachtungen eingeführt, um Reisende an den Kosten etwa für Infrastruktur, Kultur- oder Freizeitangebote in der Stadt zu beteiligen. Ihre Höhe beträgt fünf Prozent des Nettoentgelts für die Übernachtung – ohne Nebenkosten wie Frühstück.

Durch die Ausweitung auf Geschäftsreisende erwartet der Berliner Fiskus laut Gesetzentwurf Mehreinnahmen von rund 25 Millionen Euro jährlich. Für Hotels und Finanzämter soll sich Bürokratie verringern, weil beruflich veranlasste Übernachtungen bislang gesondert dokumentiert und geprüft werden müssen. (dpa)

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