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Berlin: Opposition will bei Bürgermeisterwahl eine klare Mehrheit

Nach dem knappen Ergebnis für Wowereit: CDU, Grüne und FDP für Verfassungsänderung

Die Opposition schlägt vor, dass der Regierende Bürgermeister künftig mit der absoluten Mehrheit der Stimmen im Abgeordnetenhaus gewählt wird. Momentan reicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, um den Regierungschef ins Amt zu bringen. „Der gewachsenen Machtfülle sollte eine entsprechend qualifizierte parlamentarische Legitimation gegenüberstehen“, begründen CDU und Grüne einen gemeinsamen Antrag auf Änderung der Verfassung.

Die FDP bringt am Donnerstag einen ähnlichen Antrag im Abgeordnetenhaus ein, geht aber noch einen Schritt weiter. Die Liberalen fordern, dass die Amtszeit des Regierenden Bürgermeisters „in jedem Fall mit dem Zusammentritt eines neu gewählten Abgeordnetenhauses endigt“. Die Berliner Verfassung sagt über das Ende der Amtszeit nichts aus. Demnach wäre es – theoretisch – gar nicht erforderlich, am Anfang einer neuen Wahlperiode einen Amtsinhaber durch Neuwahl zu bestätigen, meinen die Liberalen. Die gängige Staatspraxis, dass selbstverständlich nach jeder Parlamentswahl der Regierende Bürgermeister neu gewählt wird, solle deshalb in den Verfassungstext übernommen werden. Dass der bestehende Senat bis dahin die Amtsgeschäfte weiterführt, sei verfassungsrechtlich jetzt schon sichergestellt.

Die Wahl eines Regierungschefs mit absoluter Mehrheit ist nach Darstellung der Opposition, mit Ausnahme von Bayern, in allen Bundesländern üblich – und in den Länderverfassungen entsprechend festgeschrieben. Dasselbe gelte für die Regelung im Grundgesetz zur Wahl des Bundeskanzlers. Eine solche klare Mehrheit stärke auch die demokratische Legitimation des Regierenden Bürgermeisters „und erleichtert die Feststellung der für seine Wahl erforderlichen Mehrheit“.

Die FDP hält die Wahl mit einfacher Mehrheit sogar für „verfassungspolitisch unvereinbar“ mit der neuen Rolle des Stadtoberhaupts. Eine Klarstellung sei auch deshalb nötig, weil der geltende Wahlmodus in der Berliner Verfassung unterschiedlich interpretiert werde. Zum Beispiel geht der – in Berlin maßgebliche – wissenschaftliche Kommentar zur Landesverfassung (von Gero Pfennig und Manfred Neumann) davon aus, dass bei der Wahl des Regierenden mit einfacher Mehrheit die Stimmenthaltungen nicht mitzuzählen sind. Wenn man diese Auffassung teilt, wäre Klaus Wowereit am 23. November tatsächlich schon im ersten Wahlgang gewählt worden. In der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses steht es aber anders. So wurde ein zweiter Wahlgang nötig, in dem der SPD-Kandidat mit 75 zu 74 Stimmen denkbar knapp wiedergewählt wurde.

In der vergangenen Wahlperiode hatten sich alle fünf Fraktionen darauf geeinigt, die Richtlinienkompetenz des Berliner Regierungschefs durch eine Verfassungsänderung zu stärken. Die Wahl durch einfache Mehrheit stand damals noch nicht zur Diskussion.

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