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Justizia.

© Helmut Vogler

Angeklagter handelte heimtückisch: Mann sticht in Berliner Yogastudio auf Ex-Freundin ein – neun Jahre Haft

Mit fünf Messern bewaffnet, lauerte der Angeklagte seiner ehemaligen Partnerin auf. Dann griff er an und verletzte sie mit einem Messer und einem Hackbeil schwer.

Fünf große Messer hatte er in seinem Rucksack, als sich Oliver G. vor einem Yogastudio in Friedrichshain auf die Lauer legte. Er hatte den Plan gefasst, seine ehemalige Freundin zu töten, stand für das Landgericht fest. Die 25-Jährige, die damals als Yogalehrerin arbeitete, überlebte den Angriff nur knapp.

Der 41-Jährige G. wurde am Montag des versuchten Mordes schuldig gesprochen. Neun Jahre Haft ergingen. Zudem wurde G. zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 25 000 Euro verurteilt.

Etwa eineinhalb Jahre waren sie ein Paar - eine tiefe Liebesbeziehung sei es zunächst gewesen, hieß es im Urteil. Doch G. habe geklammert. Den Wunsch der Frau nach mehr Freiraum habe er nicht akzeptiert. „Je mehr sie ihn auf Distanz haben wollte, desto zudringlicher wurde er.“ Eine verhängnisvolle Spirale.

Am 9. Juni 2021 teilte sie ihm mit, dass sie keinerlei Kontakt mehr wünsche. Da habe G. begonnen, ihre Tötung zu planen. Weil er verzweifelt und „schwer gekränkt“ gewesen sei.

„Ich habe noch nie jemanden so vertraut, ich sah keine Gefahr für mich.“

Drei Tage später packte er seinen Rucksack. Beeindruckende Messer hatte er im Gepäck, darunter zwei Jagdmesser mit verstärkter Klinge und ein Hackbeil. Er habe gewartet, bis der letzte Kursteilnehmer das Studio verlassen hatte, sagte die Vorsitzende Richterin. Mit einem Hallo habe er die Yogalehrerin begrüßt.

Sie sei zwar wegen seiner Anwesenheit genervt gewesen, doch einen Angriff habe die Frau nicht befürchtet, so die Richterin. Denn es habe in der Beziehung nie Handgreiflichkeiten gegeben. Im Prozess habe die Studentin und damalige Yogalehrerin erklärt: „Ich habe noch nie jemanden so vertraut, ich sah keine Gefahr für mich.“

Als sie eine Lampe ausschalten wollte, griff er sie laut Urteil an – „er packte sie bei den Haaren, stach ihr ein Messer in den Oberkörper“. Die Frau kämpfte. Sie konnte bis zur Tür gelangen. Er folgte ihr auf die Straße, nahm nun das Hackbeil aus dem Rucksack, schlug damit zu.

Zeugen wurden aufmerksam. Von ihren Fenstern und Balkonen aus riefen sie, um den Angreifer zu stoppen. Sogar eine Wassermelone flog in seine Richtung. G. aber habe erst von seiner Ex-Freundin abgelassen, als er meinte, sie sei tödlich verletzt, stand für die Richter fest. Nur schnelle Hilfe und eine Notoperation retteten das Leben der Frau.

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Nach der Tat habe Oliver G. sich selbst umbringen wollen. Im Prozess hatte sich der nicht vorbestrafte Mann dann auf fehlende Erinnerungen berufen. Einen Anspruch auf Schmerzensgeld hatte er allerdings anerkannt. Laut Gutachten war er voll schuldfähig.

„Es war keine Kurzschlusshandlung“, so die Richterin. Heimtückisch habe G. gehandelt. Die Staatsanwältin hatte eine Strafe von zehn Jahren wegen versuchten Mordes verlangt. Der Verteidiger plädierte auf versuchten Totschlag und maximal sieben Jahre Gefängnis.

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