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Eine Lehrerin schreibt in einer Grundschule Wörter an eine Tafel.

© dpa / dpa / Sebastian Gollnow

Lösung im Streit um Nachteilsausgleich: Angestellte Lehrkräfte sollen monatlich 300 Euro Ausgleich bekommen

Die Kompensationslösung für angestellte Pädagogen wurde von der GEW schon länger gefordert. Nun hat der Senat einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt.

Rot-Grün-Rot hat eine Lösung für das Problem gefunden, wie der Ausgleich für angestellte Lehrkräfte aussehen soll, die nicht verbeamtet werden können. Wie die Fraktionsvorsitzenden der drei Regierungsparteien am Montag mitteilten, haben sie sich darauf verständigt, noch in dieser Woche einen entsprechenden Gesetzentwurf ins Abgeordnetenhaus einzubringen.

Er sieht eine Kompensation von monatlich 300 Euro für alle Lehrkräfte vor, die nicht verbeamtet werden wollen oder können – etwa, weil sie die Altersgrenze von 52 Jahren überschritten haben. Die Regelung soll zum 1. Februar in Kraft treten.

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Berlin hat als letztes Bundesland nach 18 Jahren Unterbrechung die Rückkehr zur Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern beschlossen. Die ersten neu eingestellten Lehrkräfte sind bereits im Sommer verbeamtet worden.

Von den derzeit rund 34.000 Lehrerinnen und Lehrern an Berliner Schulen ist etwa ein Drittel verbeamtet. Die Bildungsverwaltung geht davon aus, dass rund 16.000 angestellte Lehrkräfte bald verbeamtet werden können.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Berlin hatte mehrfach gefordert, eine Zulage von bis zu 900 Euro monatlich zu zahlen.

Rot-Grün-Rot hatte das mit dem Argument abgelehnt, für einen Ausgleich in dieser Höhe sei keine Zustimmung in der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) zu erwarten, in der Berlin Mitglied sei und auch bleiben wolle. (dpa)

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