Wo gequalmt werden darf: In Diskotheken und Lokalen ist Rauchen verboten – offiziell
GELTUNGSBEREICHBerlins Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens verbietet das Qualmen in Behörden und Gerichtsgebäuden, in Krankenhäusern, öffentlichen Kultur,- Freizeit,- Sport- und Bildungseinrichtungen sowie in Lokalen, Clubs und Diskotheken. RAUCHERRÄUMELokale können als Ausnahme sogenannte Raucherräume einrichten, in die sich Gäste mit einer Zigarette zurückziehen können.
GELTUNGSBEREICH
Berlins Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens verbietet das Qualmen in Behörden und Gerichtsgebäuden, in Krankenhäusern, öffentlichen Kultur,- Freizeit,- Sport- und Bildungseinrichtungen sowie in Lokalen, Clubs und Diskotheken.
RAUCHERRÄUME
Lokale können als Ausnahme sogenannte Raucherräume einrichten, in die sich Gäste mit einer Zigarette zurückziehen können. Diese Räume müssen aber konsequent abgetrennt von den weiteren Gasträumen sein, so dass kein Rauch durch die Tür und Ritzen dringen kann. Zutritt haben dort allerdings nur Personen, die über 18 Jahre alt sind.
RAUCHERKNEIPEN
Eine weitere Ausnahme sind Raucherkneipen. Diese müssen als solche beschildert werden und dürfen nicht größer als 75 Quadratmeter sein. Nahrungsmittel dürfen dort nicht serviert werden.
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