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Berlin: Früherer DDR-Richter bleibt im Amt

Potsdam – Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) sieht keinerlei Handhabe, um gegen den Potsdamer Arbeitsrichter Lutz W. vorzugehen, der als DDR-Richter politische Urteile gefällt und Haftstrafen gegen Ausreisewillige verhängt hatte.

Potsdam – Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) sieht keinerlei Handhabe, um gegen den Potsdamer Arbeitsrichter Lutz W. vorzugehen, der als DDR-Richter politische Urteile gefällt und Haftstrafen gegen Ausreisewillige verhängt hatte. Im Rechtsausschuss des Landtages präsentierte Schöneburg am Dienstag überraschende Hintergründe, wie es zur Übernahme des Richters in den Landesdienst Anfang der 90er Jahre kam. Er machte publik, dass der damalige Justizminister Hans-Otto Bräutigam (parteilos) selbst gegen eine Einstellung des Richters war – aber vom Richterwahlausschuss im Jahr 1992 überstimmt wurde. Lutz W. hatte unter anderem die Filmemacherin Sybille Schönemann und ihren Mann wegen ihres Ausreiseantrags zu Stasi-Haft verurteilt. W. ist heute Vorsitzender einer Kammer am Potsdamer Arbeitsgericht.

Schöneburg legte detaillierte Fakten auf den Tisch, nach dem er von der Opposition aus CDU, FDP und Grünen wegen seines Umgangs mit dem Fall, aber auch wegen seiner Weigerung einer neuen Stasi-Überprüfung von Richtern scharf kritisiert worden war. Der Linkspolitiker verwies darauf, dass die Überprüfungskommission des Ministeriums auch politische Urteile von Lutz W. herangezogen hatte. Bräutigam sei daraufhin zum Ergebnis gekommen, das der Richter „nicht geeignet“ sei. Sein Fall sei trotzdem im Richterwahlausschuss behandelt worden, der ihn– ungewöhnlich – zu einer persönlichen Anhörung geladen habe. Danach sei er von diesem Gremium – vertreten waren dort alle Landtagsparteien außer der damaligen PDS sowie Vertreter der Bürgerbewegung – seine Einstellung mit Zwei-Drittel-Mehrheit befürwortet worden.

Gegen den heutigen Arbeitsrichter gab es laut Schöneburg wegen seiner umstrittenen DDR-Urteile auch Gerichtsverfahren. Der Mann sei im Jahr 1999 vor dem Potsdamer Landgericht angeklagt worden, wo er aber freigesprochen worden sei. Der Opposition aus CDU, Grünen und FDP reichten die Erklärungen Schöneburgs nicht aus. Thorsten Metzner

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