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© picture alliance/dpa / Paul Zinken

Nach Tod von Radfahrerin in Berlin: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren gegen LKW-Fahrer ein

Der Unfall zwischen einem Betonmischer und einer Radfahrerin im Oktober 2022 war bundesweit in den Schlagzeilen. Laut Staatsanwaltschaft habe der LKW-Fahrer das Unglück nicht vermeiden können.

Der tödliche Unfall einer Radfahrerin mit einem Betonmischer in Berlin wird für den Lastwagenfahrer keine weiteren juristischen Folgen haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat die Ermittlungen gegen den zur Tatzeit 64-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung eingestellt.

Die Ermittlungsergebnisse haben laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft am Mittwoch keine Schuld des Fahrers am Tod der 44-jährigen Radfahrerin Sandra U. bestätigt. Der Unfall hat wie kein anderer Berlin und Deutschland bewegt, unter anderem weil Klimaaktivisten den Rettungseinsatz der Feuerwehr behindert hatten.

Am 31. Oktober 2022 ist es zwischen der Fahrradfahrerin und dem Betonmischer auf Höhe der Bundesallee zu einem tödlichen Unfall gekommen. Laut Polizei wollten sowohl die 44-Jährige als auch der Fahrer des LKW weiter in Richtung Zoo fahren. Der Lastwagen erfasste sie in der zweiten Spur von links in dem vierspurigen Abschnitt. Sandra U. hatte also die beiden rechten, in die Spichernstraße führenden Spuren bereits überquert.

Die Frau soll dabei den LKW rechts überholt haben und im Kreuzungsbereich Bundesallee/Nachodstraße aus dem Fahrradweg direkt auf die Straße vor den Laster ausgeschert ist. Den Überholvorgang soll sie mit einer kurzen Armbewegung angezeigt haben, jedoch berührte das Hinterrad der Radfahrerin den LKW und verklemmte sich an der Stoßfängerverkleidung. Die 44-Jährige stürzte und wurde von dem Betonmischer überrollt.

Dem Fahrer wurde zunächst fahrlässige Tötung und ein sorgfaltswidriges Handeln vorgeworfen. Nun entschied die Staatsanwaltschaft mithilfe eines Unfallrekonstruktionsgutachtens, dass dies nicht der Fall sei. „Durch die Frontscheibe habe der Beschuldigte die Fahrradfahrerin überhaupt nicht sehen können, nachdem sie vom Fahrradweg aus vor ihn auf die Straße gewechselt war“, heißt es in der Mitteilung. „Im Frontspiegel wäre dies zwar möglich gewesen. Bei einem bereits laufenden Fahrtvorgang ohne Abbiegeabsicht bestehe aber keine Verpflichtung, in diesen zu blicken.“ Auch habe der Fahrer aufgrund des geringen Abstands nicht mit einem Spurwechsel rechnen müssen.

Der Unfall sorgte bundesweit für Aufsehen, da Feuerwehr-Einsatzkräfte mit Spezialgeräten wegen Protesten von Klimademonstranten auf der Stadtautobahn A100 im Stau standen und erst trafen verspätet am Unfallort eintrafen. Deshalb musste an der Unfallstelle improvisiert werden, wie die Feuerwehr damals betonte. Die Frau kam mit lebensgefährlichen Verletzungen in eine Klinik, erlag jedoch später ihren Verletzungen.

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