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Berlin: Entscheidung nach Noten

Die Senatsschulverwaltung beginnt das neue Jahr mit einem Paukenschlag: Nach jahrelangen Diskussionen hat sie jetzt überraschend eine Änderung des Grundschulgutachtens beschlossen. Die Lehrer müssen künftig genauer begründen, warum sie ihre Sechstklässler für Gymnasium, Real- oder Hauptschule empfehlen.

Die Senatsschulverwaltung beginnt das neue Jahr mit einem Paukenschlag: Nach jahrelangen Diskussionen hat sie jetzt überraschend eine Änderung des Grundschulgutachtens beschlossen. Die Lehrer müssen künftig genauer begründen, warum sie ihre Sechstklässler für Gymnasium, Real- oder Hauptschule empfehlen. Neu ist, dass die Zensuren der letzten drei Zeugnisse aufgelistet werden müssen. Der Landesschulbeirat begrüßt die Neuregelung, weil die Empfehlung für die Eltern transparenter wird. Viele Schulleiter kritisieren allerdings, dass das entsprechende Rundschreiben zu spät kommt: Die neuen Vordrucke lagen den meisten Schulen gestern noch immer nicht vor, so dass die Lehrer noch im Dunkeln tappen und nicht wissen, was auf sie zukommt. Bereits im Februar werden viele Familien Kopien einfordern, um sich damit an den weiterführenden Schulen zu bewerben.

Seit Jahren gab es Ärger beim Übergang auf die Oberschulen: Immer wieder entschied das Verwaltungsgericht zu Gunsten von Eltern, die gegen die Ablehnung ihrer Kinder an deren Wunschschule prozessierten. Die Richter argumentierten stets, dass das Grundschulgutachten nicht justitiabel sei, weil die Einschätzungen der Lehrer nicht ausreichend nachvollziehbar seien. Dies lag vor allem daran, dass der Notendurchschnitt in den Vordrucken keine Rolle spielte. Hunderte Familien konnten sich letztlich an "ihre" Schule einklagen, was nicht zuletzt die Bezirksämter beschäftigte und den Schulen manche übervolle Klasse bescherte.

Damit dies ein Ende hat, soll das neue Grundschulgutachten möglichst schnell im Schulgesetz verankert werden, da ein Rundschreiben allein den Gerichten nicht reicht. Schulstaatssekretär Thomas Härtel (SPD) kündigte gestern gegenüber dem Tagesspiegel an, dass die Regierungsfraktionen dem Parlament noch im Februar einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen werden. Falls er angenommen wird, was wahrscheinlich ist, würde er als Vorschaltgesetz für das geplante neue Schulgesetz schon zum kommenden Schuljahr Anwendung finden. Dies würde bedeuten, dass das Gutachten künftig als eines von fünf Auswahlkriterien herangezogen werden kann, wenn es an einer Schule mehr Anträge als Plätze gibt. Ansonsten entscheidet nach wie vor der Elternwille. Weitere Kriterien sind das Schulprofil, die angebotenen Fremdsprachen und die Länge des Schulweges.

Die Landesschulbeiratsvorsitzende Elisabeth Willkomm zeigte sich gestern hoch erfreut über das neue Gutachten, da die Eltern endlich nachvollziehen könnten, wie die Lehrer-Empfehlung zustande komme. Insbesondere die 17 Angaben zu verschiedenen Aspekten der Lernkompetenz wie strukturiertes Arbeiten und eigenständige Lösungssuche seien für Eltern hilfreich und zwängen die Lehrer, sich genauer mit den Kindern auseinanderzusetzen. Allerdings hält die Mutter von fünf Kindern nichts davon, dass das Gutachten im Schulgesetz eine Rolle spielt. Sie sieht die Gefahr, dass sich die Schulen die Kinder "aussuchen", wenn sie das Gutachten als Auswahlkriterien anwenden dürfen. Das gehe aufkosten des Elternwillens.

Auch etliche Schulleiter befürchten, dass die "Tendenz zur Auslese" verstärkt wird. Unter Umständen werde Kindern der Weg zum Gymnasien oder zur Realschule verbaut, die zwar keine guten Noten in der 5. und 6. Klasse hätten, aber dennoch die Fähigkeit sich langfristig "durchzubeißen", befürchtet die Leiterin der Kreuzberger Aziz-Nesin-Grundschule, Christel Kottmann-Mentz. Gerade Kindern mit schwierigem sozialen Hintergrund werde so der Weg versperrt.

Es gibt aber auch Schulleiter, die sich auf die Neuerung freuen. Etwa Hans-Joachim Schmidt von der City-Grundschule in Mitte. Das alte Gutachten sei "bescheuert", da viel zu allgemein gewesen. Wenn jetzt der Leistungsdruck steige, weil Lehrer und Eltern mehr auf die Zensuren bereits in der fünften Klasse achteten, so sei das doch zu begrüßen. Er vermutet, dass sich manche Schulen jetzt "abschotten", weil sie zusätzliche Arbeit befürchten.

Dass jetzt ein erheblicher Zeitdruck entsteht, bemängeln tatsächlich etliche Schulen. Viele Lehrer hätten schon vor den Ferien angefangen, die alten vordrucke auszufüllen, weil im Januar erfahrungsgemäß die Zeit nicht reiche. Diese Kollegen müssten jetzt von vorn anfangen, kritisiert Klaus Portz, Leiter der Rudower Grundschule am Fliederbusch. Er fragt sich, warum die Senatsschulverwaltung im Dezember nicht wenigstens per Fax auf die neue Regelung hinweisen konnte. Zu diesem Zeitpunkt sei ja bereits alles entschieden gewesen.

Staatssekretär Härtel sieht darin kein Versäumnis. Sein Haus habe das Rundschreiben Mitte Dezember und damit noch vor den Ferien auf den Weg gebracht. "Wir bekommen nur einmal pro Woche die Post von der Außenstelle", hieß es gestern allerdings in einigen Schulen. Deshalb sei das Rundschreiben wohl liegen geblieben.

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